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Sandra Mondi ist in Deutschland geboren, hat Germanistik und Ägyptologie studiert und ist seit 2017 bei der Generalagentur Ammirato tätig. Ihre anvertrauten Rubriken sind die Kundenbetreuung und die Gestaltung des Webauftritts. Ihre Fachthemen beziehen sich auf die Finanzwelt und den öffentlichen Dienst.

Widerrufsrecht bei Krediten wird eingeschränkt

16. Mai 2022

Die Bundesregierung will das Widerrufsrecht bei Konsum-Kreditverträgen einschränken. Damit erschwert sie hunderttausende Deutsche den Ausweg aus sogenannte Kettenkreditverträge. Doch warum?

Das „ewige Widerrufsrecht“ soll nun weichen

Bisher galt in Deutschland ein nahezu „ewiges Widerrufsrecht“ bei Konsumkrediten. Verbraucher konnten demnach ihren Kreditvertrag auch noch jahrelang nach Abschluss des Kredits widerrufen, wenn die Widerrufsbelehrung nicht korrekt, der Zinssatz nicht klar formuliert oder sonstige signifikante Fehler im Kreditvertrag enthalten sind.

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Gesetz soll im Herbst 2022 verabschiedet werden

Damit soll nun Schluss sein. Die EU-Richtlinie für Konsumkredite wurde überarbeitet. Noch in diesem Juni wollen sich das EU-Parlament und der EU-Rat auf einen Gesetzentwurf einigen. Dieser soll dann voraussichtlich im Herbst 2022 verabschiedet werden.

Die EU geht auf die Forderung Deutschlands ein

Die Bundesregierung forderte bereits seit Längerem, das Widerrufsrecht zu verkürzen. In ausgearbeiteten Papieren und Diskussionsrunden nahm sie Stellung. Nun hat die EU den Vorschlag der Bundesregierung in einem Kompromissentwurf für die Verkürzung des Widerrufsrechts bei Konsumkrediten aufgenommen. Damit läutet sie womöglich das Ende des ewigen Widerrufs für Verbraucher ein.

Das soll kommen: 1 Jahr und 14 Tage Widerrufsrecht

Der künftige Widerruf soll nur noch ein Jahr und 14 Tage nach Kreditabschluss möglich sein. Kreditnehmer müssen also in dieser Zeit ihren Kreditvertrag genau unter die Lupe nehmen. Das Problem ist jedoch, dass häufig viele Mängel durch Anwälte erst Jahre später aufgedeckt werden. Dann aber wäre das Widerrufsrecht erloschen.

Besonders tückisch ist das neue Widerrufsrecht für diese Gruppe

Besonders tückisch ist die neue Widerrufsregelung für Kreditnehmer von sogenannten Kettenkreditverträgen. Diese Art von Verträgen ist nichts weiter als die ständige Umschuldung zu einem neuen Kredit, bei dem oftmals eine neue Versicherung abgeschlossen wird. Dies führt häufig zu überproportional steigenden Kosten, die von den Kreditnehmern schließlich nicht mehr bezahlt werden können. Sie landen dann in eine Schuldenspirale.

Einziger Ausweg: „Der ewige Widerruf“

Bisher galt das ewige Widerrufsrecht als der einzige Ausweg aus der Schuldenfalle. Oftmals konnten Kreditnehmer ihren Kredit oder die Versicherung wegen unzureichender Aufklärung seitens der Bank oder des Versicherers widerrufen. Sollte das ewige Widerrufsrecht aber wegfallen, dann wird diesen Personen der einzige Ausweg aus der Kostenfalle genommen.

Experten warnen vor einen Anstieg von Kreditschuldnern

Experten warnen vor genau dieses Szenario. Auch Verbraucherschützer schlagen Alarm, denn sie haben täglich mit genau dieser Art von Schuldnern zu tun. Sie kommen in der Regel erst Jahre später zu Anwälten und Verbraucherschutzverbänden, um sich Hilfe zu holen. Mit dem neuen einjährigen Widerrufsrecht wäre es dann aber zu spät.