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Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Kreditvertrag kündbar

13. September 2014

Früher geschlossene Darlehensverträge können unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden, wenn die aktuellen Zinsen niedriger sind als die im damals geschlossenen Kreditvertrag. Dies entschied das Landgericht Ulm (Az.: 4 O 343/13).

Formfehler in Widerrufsbelehrung als Grund für Kündigung

Frühere Darlehensverträge können angesichts der aktuellen Phase der Niedrigzinsen bei Krediten sehr teuer sein. Kreditnehmer können den damaligen Kreditvertrag jedoch widerrufen, wenn ein Formfehler in der Widerrufsbelehrung zu finden ist, denn dann ist der Kreditvertrag ungültig.

Gemäß dem Landgericht Ulm können Kreditnehmer ihren Kreditvertrag auch noch nach etlichen Jahren widerrufen, auch wenn die Widerrufsfrist schon längst abgelaufen ist. Kreditnehmer können dann den Vertrag widerrufen, wenn eine Widerrufsbelehrung besteht, die mangelbehaftet ist. Der tatsächliche Grund für den Widerruf ist dabei unerheblich. Der Kreditnehmer kann demzufolge seinen alten Vertrag mit den teuren Zinsen beenden und einen neuen Kreditvertrag mit günstigen Zinsen abschließen.

Bank lehnte Widerruf ab

Hintergrund für das Urteil waren Kunden, die im Jahr 2008 einen Kredit von nahezu 360.000 Euro abgeschlossen hatten. Die Zinsen betrugen damals 5,1 Prozent bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Im August 2013 haben die Kunden dann angesichts der Niedrigzinsphase ihren Kreditvertrag widerrufen. Als Begründung für den Widerruf gaben sie eine fehlerhafte Belehrung an. Das Kreditinstitut lehnte den Widerruf ab. Der Widerruf sei in dessen Augen nicht zu genehmigen, da es offensichtlich wäre, dass die Kunden den Widerruf missbräuchlich nutzen wollen, um einen neuen Kredit mit niedrigen Zinsen abzuschließen.

Formfehler reicht für Kündigung aus

Das Gericht entschied jedoch zugunsten der Kunden. Es erklärte, dass der Grund für den Widerruf unerheblich sei. Erheblich sei jedoch die Tatsache, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft gewesen sei und somit der Widerruf der Kunden als rechtmäßig anzusehen sei. Des Weiteren teilte das Gericht mit, hätte die Bank die Auflösung des Kreditvertrages in einfacher Weise umgehen können, hätte sie eine einwandfreie Widerrufsbelehrung verwendet.

Generell können Kunden ihren Kreditvertrag bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auflösen. Dabei spielt der tatsächliche Hintergrund der Auflösung keine Rolle. Auch der Zeitpunkt des Widerrufs ist in diesem Falle unbefristet. Gegen die Entscheidung wurde Revision eingelegt.

Quelle: dnn-online.de