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Katarzyna Ammirato ist die Gründerin der Generalagentur und ist gleichzeitig Expertin für Beamte und Akademiker. Sie ist in Polen geboren, hat später in Deutschland Versicherungsfachwirtin studiert und widmet sich seit 2003 der Kredit- und Versicherungsvermittlung.

Kreditaufnahme bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses

26. Juli 2021

In der Regel kann ein Kredit nur bei Vorliegen eines regelmäßigen Kontoeingangs, beispielsweise Gehalt, vergeben werden. Dadurch stellt die Bank sicher, dass der Kredit auch bedient werden kann. Doch was passiert, wenn nach der Kreditaufnahme der Job gekündigt wird? Wird dann die Bank automatisch auch den Kredit kündigen?

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Job nicht unbedingt ausschlaggebend

Bei der Kredittilgung ist der Job nicht unbedingt ausschlaggebend. Solange die Kreditraten bedient werden, darf die Bank den Kredit nicht kündigen. Demzufolge stellt eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses keinen Kündigungsgrund dar.

Aber Achtung: Wenn die Bank befürchten muss, dass der Kredit vom Kreditnehmer nicht mehr bedient werden könnte, dann steht ihr rechtlich gesehen, ein Kündigungsgrund zu.

Wann steht der Bank ein Kündigungsgrund zu?

Dies ist dann der Fall, wenn sich die Vermögenssituation so verschlechtert, dass die Kredittilgung gefährdet ist. Sicherlich spielt dabei auch das Arbeitsverhältnis eine große Rolle, allerdings können Kreditraten auch ohne Einkommen aus nicht selbstständiger Tätigkeit geleistet werden, wie etwa durch Mieteinnahmen, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder einer Erbschaft. Wichtig ist hierbei, dass eine Änderung der Vermögenssituation der Bank gemeldet werden sollte. Solange die Bank davon ausgehen kann, dass die Kreditraten getilgt werden können, muss der Kreditnehmer keine Kündigung fürchten.

Fazit: Keine Kreditkündigung bei regelmäßiger Tilgung der Raten

Sofern die Kreditraten also regelmäßig abbezahlt werden, hat der Kreditnehmer in der Regel kaum etwas zu befürchten. Allerdings steht Banken ein Kündigungsgrund zu, wenn sie davon ausgehen müssen, dass die Raten für den Kredit nicht mehr bedient werden können. Hier ist es von großer Bedeutung, dass der Kreditnehmer der Bank weitere Einnahmequellen wie Mieteinkünfte, Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit und Erbschaft kommuniziert, sodass das Kreditinstitut zumindest in Kenntnis gesetzt wird, dass Einnahmen bestehen. Zudem ist es wichtig, regelmäßig und fristgerecht ohne Säumnis die Kreditraten zu tilgen.