26. Juli 2021
In der Regel kann ein Kredit nur bei Vorliegen eines regelmäßigen Kontoeingangs, beispielsweise Gehalt, vergeben werden. Dadurch stellt die Bank sicher, dass der Kredit auch bedient werden kann. Doch was passiert, wenn nach der Kreditaufnahme der Job gekündigt wird? Wird dann die Bank automatisch auch den Kredit kündigen?
Bei der Kredittilgung ist der Job nicht unbedingt ausschlaggebend. Solange die Kreditraten bedient werden, darf die Bank den Kredit nicht kündigen. Demzufolge stellt eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses keinen Kündigungsgrund dar.
Dies ist dann der Fall, wenn sich die Vermögenssituation so verschlechtert, dass die Kredittilgung gefährdet ist. Sicherlich spielt dabei auch das Arbeitsverhältnis eine große Rolle, allerdings können Kreditraten auch ohne Einkommen aus nicht selbstständiger Tätigkeit geleistet werden, wie etwa durch Mieteinnahmen, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder einer Erbschaft. Wichtig ist hierbei, dass eine Änderung der Vermögenssituation der Bank gemeldet werden sollte. Solange die Bank davon ausgehen kann, dass die Kreditraten getilgt werden können, muss der Kreditnehmer keine Kündigung fürchten.
Sofern die Kreditraten also regelmäßig abbezahlt werden, hat der Kreditnehmer in der Regel kaum etwas zu befürchten. Allerdings steht Banken ein Kündigungsgrund zu, wenn sie davon ausgehen müssen, dass die Raten für den Kredit nicht mehr bedient werden können. Hier ist es von großer Bedeutung, dass der Kreditnehmer der Bank weitere Einnahmequellen wie Mieteinkünfte, Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit und Erbschaft kommuniziert, sodass das Kreditinstitut zumindest in Kenntnis gesetzt wird, dass Einnahmen bestehen. Zudem ist es wichtig, regelmäßig und fristgerecht ohne Säumnis die Kreditraten zu tilgen.