11. Januar 2019
Hier werden die Besoldungstabellen für Beamten im Bund und der Länder dargestellt. Zu beachten ist, dass die Tabellenwerte Bruttowerte sind, in denen noch kein Familienzuschlag mit einberechnet wurde. Je nach Familienkonstellation kann zum Grundgehalt der Beamtenbesoldung gemäß der entsprechenden Bezügetabelle ein Familienzuschlag der Stufe 1 oder 2 gezahlt werden. Zulagen und Zuschläge, wie zum Beispiel der Auslandszuschlag, Erschwerniszuschlag und die Gefahrenzulage, können zudem noch hinzugerechnet werden. Leistungen nach dem Einkommensteuergesetz, wie Kindergeld, können ebenfalls bei entsprechender Voraussetzung zum Grundgehalt der jeweiligen Besoldungstabelle hinzuaddiert werden. In einigen Bundesländern wird die jährliche Sonderzahlung (veraltet: Weihnachtsgeld) in die Grundbezüge integriert. Einige Bundesländer zahlen stattdessen eine Jahressonderzahlung mit den Novemberbezügen.
Für Beamte im Bund gelten die Bundesbesoldungstabellen A, B, C, W und R ab 01.04.2021.
Besoldungstabelle Bund 2022 (gültig ab 01.04.2022)
Besoldungstabelle Bund 2021 (gültig ab 01.04.2021)
Besoldungstabelle Bund 2020 (gültig ab 01.03.2020)
Besoldungstabelle Bund 2019 (gültig ab 01.04.2019)
Besoldungstabelle Bund 2018 (gültig ab 01.03.2018)
Besoldungstabelle Bund 2017 (gültig ab 01. Februar 2017)
Besoldungstabelle Bund 2016 (gültig ab 01. März 2016)
Für die einzelnen Länder gelten die Bestimmungen der jeweiligen Landesbesoldungsverordnungen. Bisher haben einige der Länder das Tarifergebnis aus dem öffentlichen Dienst aus dem Frühjahr 2019 übertragen. Die aktuellen Besoldungstabellen stehen online zur Verfügung.
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wird über die www.beamtenbesoldung.org Webseite gedownloadet
Baden-Württemberg (gültig ab 01.01.2021) Neu
Bayern (gültig ab 01.01.2021) Neu
Berlin (gültig ab 01.02.2021) Neu
Brandenburg (gültig ab 01.01.2021) Neu
Bremen (gültig ab 01.01.2021) Neu
Hamburg (gültig ab 01.01.2021) Neu
Hessen (gültig ab 01.02.2021) Neu
Mecklenburg-Vorpommern (gültig ab 01.01.2021) Neu
Niedersachsen (gültig ab 01.03.2021) Neu
Nordrhein-Westfalen (gültig ab 01.01.2021) Neu
Rheinland-Pfalz (gültig ab 01.01.2021) Neu
Saarland (gültig ab 01.04.2021) Neu
Sachsen (gültig ab 01.01.2021) Neu
Sachsen-Anhalt (gültig ab 01.01.2021) Neu
Schleswig-Holstein (gültig ab 01.01.2021) Neu
Schleswig-Holstein (gültig ab 01.06.2021) Neu
Thüringen (gültig ab 01.01.2021) Neu
wird über die www.beamtenbesoldung.org Webseite gedownloadet
Baden-Württemberg (gültig ab 01.01.2020)
Bayern (gültig ab 01.01.2020)
Berlin (gültig ab 01.02.2020)
Brandenburg (gültig ab 01.01.2020)
Bremen (gültig ab 01.01.2020)
Hamburg (gültig ab 01.01.2020)
Hessen (gültig ab 01.02.2020)
Mecklenburg-Vorpommern (gültig ab 01.01.2020)
Niedersachsen (gültig ab 01.03.2020)
Nordrhein-Westfalen (gültig ab 01.01.2020)
Rheinland-Pfalz (gültig ab 01.01.2020)
Saarland (gültig ab 01.06.2020)
Sachsen (gültig ab 01.01.2020)
Sachsen-Anhalt (gültig ab 01.01.2020)
Schleswig-Holstein (gültig ab 01.01.2020)
Thüringen (gültig ab 01.01.2020)
Anpassungen Besoldung ab 1990 als PDF