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Wer sollte eine Risikolebensversicherung abschließen?

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Eine Risikolebensversicherung lohnt sich vor allem für Familien, wenn ihre Kinder noch klein sind. Stößt dem Vater oder der Mutter etwas, können die Hinterbliebenen mit der Versicherungssumme einen finanziellen Ausgleich vornehmen. Auch für Ehepaare ist der Schutz sinnvoll, da eine Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung selten ausreicht. Gerade dann, wenn einer der Ehepartner keinen oder nur einen geringen Rentenanspruch hat, ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll.

Da Lebensgemeinschaften ohne Trauschein keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenkasse haben, könnte die Risikolebensversicherung etwaige Lücken schließen. Zudem ist es ratsam, mit Eintritt in die Selbstständigkeit eine solche Versicherung abzuschließen, denn bei Tod des einen Geschäftspartners bleibt ggf. der andere auf den finanziellen Verpflichtungen allein sitzen.

Warum benötige ich eine Risikolebensversicherung?

Die Risikolebensversicherung ist wichtig, um die Familie abzusichern. Stößt einem Mitglied der Familie etwas zu, dann fällt ein Einkommen weg und die anderen Familienmitglieder müssen mit deutlich weniger Geld zurechtkommen. Besonders brisant kann es werden, wenn das Einkommen des Hauptverdieners wegfällt, denn die laufenden Kosten müssen weiter bedient werden. Stößt dem Versicherungsnehmer etwas zu, dann zahlt das Versicherungsunternehmen die Versicherungssumme an die Hinterbliebenen aus.

Dabei ist diese Art der Versicherung vergleichsweise günstig, denn hier werden nicht, wie bei den teuren Lebensversicherungen der Schutz im Todesfall und das Sparen miteinander vermischt.

Welcher Zeitpunkt ist für den Abschluss der Versicherung am günstigsten?

Die Risikolebensversicherung sollte man dann abschließen, wenn jemand durch den eigenen Tod einen deutlichen finanziellen Nachteil hat.

Zu welchen Anlässen wird die Risikolebensversicherung meistens abgeschlossen?

Wichtige Anlässe eine Risikolebensversicherung abzuschließen sind:

  • Familiäre Gründe: Gründung einer Familie, Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Finanzielle Gründe: Kreditaufnahme, Kauf eines Hauses oder einer Wohnung
  • Berufliche Gründe: Gründung einer Existenz

Die Risikolebensversicherung gibt es demzufolge auch für unterschiedliche Lebenssituationen, wie z.B. für Paare und Lebensgemeinschaften oder für Alleinerziehende.

Welche Höhe der Versicherungssumme ist empfehlenswert?

Es gibt für die Höhe der Versicherungssumme bei der Risikolebensversicherung eine Faustregel. Sie lautet wie folgt:

1. Für Familien mit kleinen Kindern sowie Alleinerziehenden:
Die Höhe sollte dem fünffachen Brutto-Jahreseinkommen entsprechen. Alle Kredite sollten aber zusätzlich abgesichert sein.

2. Für Familie mit größeren Kindern sowie kinderlose Ehepaare:
Hier reicht das dreifache Brutto-Jahreseinkommen. Alle Kredite sollten aber zusätzlich abgesichert sein

3. Für Geschäftspartner:
Die Höhe sollte der Summe der Verbindlichkeiten entsprechen und die Aufwendungen der Reorganisation des Unternehmens abdecken.

Wie lange sollte die Risikolebensversicherung laufen?

Der Vertrag sollte mindestens so lange laufen, bis es keine Notwendigkeit mehr gibt, Hinterbliebene abzusichern. Das ist in der Regel der Fall, wenn Kinder auf eigenen Füßen stehen oder die Immobilie abbezahlt ist. Man kann meist auch den Vertrag vorzeitig beenden.

Welche Leistungen sind bei der Risikolebensversicherung wählbar?

Es gibt bei der Risikolebensversicherung meist zwei Leistungspakete: den Basis-Schutz und den erweiterten Schutz. Mit einem Basis-Schutz erhält man eine solide Absicherung für wenig Geld. Zudem gibt es erweiterte Leistungen bei der Risikolebensversicherung. Sie umfassen u.a. eine weitere Erhöhung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung oder einen Kinder-Bonus, der die Versicherungssumme kostenlos erhöht.

Allgemeines

Risikolebensversicherung

Mit einer Risikolebensversicherung können hohe Versicherungssummen abgeschlossen werden. Gerade für junge Familien ist dies äußerst attraktiv, denn die Risikolebensversicherung sichert ausschließlich den Todesfall ab und kann dadurch mit sehr niedrigen Beiträgen punkten.

Die Laufzeit des Versicherungsvertrages

Laut Experten sollte eine Laufzeit ab Geburt des jüngsten Kindes von bis zu 20 Jahren eingeplant werden. Sollten schon Verbindlichkeiten bestehen, so sollte der Versicherungsschutz so gewählt werden, dass eine vollständige Tilgung der Verbindlichkeiten gewährleistet wird.

Der Unterschied zwischen Versicherungsnehmer und versicherte Person

Beim Versicherungsnehmer handelt es sich um den Vertragspartner des Versicherers.

Sollte keine Verfügung zugunsten einer dritten Person bestehen, so entscheidet allein der Versicherungsnehmer über den Vertrag.

Bei der versicherten Person hingegen handelt es sich um die Person, dessen Leben mit der Risikolebensversicherung abgesichert wurde. Für die Prüfung und auch für die Ermittlung des Beitrages werden die Daten der zu versichernden Person herangezogen. Sollte die versicherte Person ableben, so wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt. Sollte der Versicherungsnehmer ableben, so ist dieser nicht abgesichert.

Auszahlung der Todesfallsumme

Bei einer Risikolebensversicherung wird ausschließlich der Todesfall abgesichert. Erst nach dem Ableben der versicherten Person kommt es zu einer Auszahlung des Versicherungsbetrages. Eine vorzeitige Auszahlung der Versicherungssumme ist nicht möglich. Auch bei Ablauf des Vertrages kann keine Auszahlung erfolgen.

Bei einer Kapitallebensversicherung hingegen wird zu der Absicherung im Todesfall auch ein Kapital angespart, was dann bei Ablauf des Lebensversicherungsvertrages ausgezahlt wird.

Kosten einer Risikolebensversicherung

Die Kosten bei einer Risikolebensversicherung sind geringer als bei einer Kapitallebensversicherung. Bei einer Risikolebensversicherung wird lediglich ein Risikoanteil fällig. Bei einer Kapitallebensversicherung hingegen werden Gebühren für den Abschluss und die Verwaltung des Versicherungsvertrages aus einem Anteil für Risiko und einem Sparanteil fällig. Dies erklärt auch, warum die Beiträge für eine Risikolebensversicherung niedriger sind als für eine Kapitallebensversicherung.

Verbundene Versicherungssummen am besten meiden

Eine verbundene Risikolebensversicherung sollte am besten vermieden werden, da die Versicherung ausschließlich im Todesfall des ersten Partners leistet. Sollte auch der zweite Partner versterben, so erhalten die Kinder keine weiteren Leistungen seitens der Versicherung. Die Versicherungsleistung wird eingestellt. Da aber besonders Kinder bei einem Tod der Eltern finanziell abgesichert werden sollten, ist es hier sinnvoll, zwei getrennte Risikolebensversicherungen abschließen, denn dadurch wird auch eine Leistung bei Eintritt des Todes bei beiden Partnern gewährleistet.

Befreiung der Erbschaftsteuer möglich

Wichtig zu wissen ist, dass bei zwei getrennten Risikolebensversicherungen eine Befreiung der Erbschaftsteuer möglich ist. Dies ist jedoch nur möglich, wenn ein Partner als Versicherungsnehmer den anderen Partner als versicherte Person und umgekehrt einsetzt. Dann ist im Falle des Todes die Leistung der Risikolebensversicherung einkommensteuerfrei.

Anders verhält es sich bei verbundenen Risikolebensversicherungen, bei dem ein Hinterbliebener als bezugsberechtigte Person die Versicherungsleistung erhält und dabei gegebenenfalls den derzeit aktuellen Freibetrag von 20.000 Euro überschreitet. Dann würde eine Erbschaftsteuer anfallen.

Beitragsfreistellung und Beitragsreduzierung beantragen

Es kann immer wieder vorkommen, dass in unerwartet schwierigen finanziellen Lagen der Beitrag für eine Risikolebensversicherung nicht gezahlt werden kann. In diesem Fall je nach Form des Vertrages und bereits angespartem Guthaben eine Beitragsfreistellung oder Beitragsreduzierung an. Wichtig ist, dass sich der Versicherungsnehmer mit dem Versicherer in Verbindung setzt, um eine passende Lösung zu finden.

Verträge für nicht berufstätige Partner

Verträge für nicht berufstätige Personen sind ebenfalls lohnenswert, da Hausfrauen, Hausmänner, Mütter und Väter zu Hause viel Arbeit leisten. Laut einer Studie, die im Jahr 2009 in Großbritannien durchgeführt wurde, arbeiten Hausfrauen und Mütter in der Woche etwa 72 Stunden zu Hause. Dies würde dann umgerechnet einen Wochenverdienst von 740 Euro ergeben. Sollte nun die Hausfrau und Mutter ableben, so ergibt sich daraus nicht nur ein seelisches Leid, hinzu kommt noch der Fakt, dass nun eine Haushaltshilfe oder Tagesmutter bezahlt werden muss. Gerade unverheiratete Paare sollten über eine gegenseitige Absicherung nachdenken, da im Fall eines Ablebens eines Partners keine Unterstützung seitens der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt.

Änderung des Bezugsrechts für den Todesfall

Das Bezugsrecht kann in der Regel zu jeder Zeit von dem Versicherungsnehmer geändert werden. Dazu muss der Änderungswunsch in schriftlicher Form bei der Versicherung eingereicht werden. Sollte ein unwiderrufliches Bezugsrecht vorliegen, so kann dieses nur mit Einverständnis des Begünstigten geändert werden. Grund dafür ist, dass ein sofortiger Anspruch der vereinbarten Leistung gewährt wird.