08. Februar 2018
Eine Umschuldung dient in erster Linie dazu, die Konditionen und die Monatsrate zu verringern bzw. zu verbessern. Dazu wird der alte Kredit durch den neuen Kredit abgelöst und alle noch bestehenden Verpflichtungen aus dem alten Vertrag in den neuen Kreditvertrag übernommen. Die Ablösung eines alten Kreditvertrages durch einen neuen Darlehensvertrag wird als Umschuldung bezeichnet. Für Banken stellt eine Umschuldung im Regelfall aber ein Ausfall von Zinseinnahmen und sonstigen Einnahmen durch Abschlusszahlungen und Sondertilgungen dar. Dieser Ausfall wird in vielen Fällen mittels der Vorfälligkeitsentschädigung kompensiert. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird dann fällig, wenn der Kreditnehmer vorzeitig den Kreditvertrag auflöst. Dies kann durch eine Umschuldung passieren, aber auch durch die Tilgung des kompletten Schuldbetrages. Doch nicht jede Bank verlangt eine solche Vorfälligkeitsentschädigung.
Ein Darlehen sollte immer dann umgeschuldet werden, wenn der Kreditnehmer mit den aktuellen Konditionen oder dem Kreditinstitut unzufrieden ist. Vor einer Umschuldung ist jedoch wichtig, sich zu fragen, ob der schon bestehende Kreditbetrag durch günstigere Zinsen abgelöst werden oder auch gleichzeitig eine Aufstockung der Kreditsumme erfolgen soll. Ebenso ist es wichtig vorab zu wissen, ob die Umschuldung beim gleichen Kreditgeber erfolgen soll oder ob eine andere Bank die Umschuldung vornehmen soll.
Wenn diese Fragen geklärt sind, kann es hilfreich sein, sich vorab über einen Zeitraum von 6 bis 8 Wochen die Zinsen bei dem neu ausgesuchten Kredit anzuschauen. Nicht selten können die Zinsen variieren. Oftmals besteht keine längere Zinsbindung, so dass niedrigere Effektivzinsen und Sollzinsen ausgeschrieben werden. Sollte der Kredit dann doch das optimale Darlehen darstellen, kann die Umschuldung beginnen.
Kredite mit schlechteren Konditionen stellen nahezu fast immer einen Grund zur Umschuldung dar. Sollte der Kreditnehmer dann noch über eine positive Bonität verfügen und zahlungsfähig sein, so steht der Umschuldung im Grunde genommen nichts mehr im Wege. Wie Sie eine Umschuldung am besten durchführen, haben wir für Sie kurz und knapp nachfolgend dargestellt.
Der Kreditnehmer muss der alten Bank seinen Umschuldungswunsch und die daraus folgende Kündigung seines alten Kreditvertrages mitteilen. Ein formloses Schreiben genügt hierbei. Ratsam ist hierbei die Anfertigung von einem Zweitexemplar als Sicherheit. Im Nachfolgenden kann der Musterbrief als formlose Kündigung verwendet werden.
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Bevor eine Umschuldung in Erwägung gezogen werden sollte, sollten die eventuellen Kosten einer Umschuldung berechnet werden. Eine Umschuldung kann in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung beträchtliche Kosten nach sich ziehen. Diese müssen dann vom Kreditnehmer zusätzlich getragen werden. Ob sich dann eine Umschuldung lohnt, hängt nicht selten von der Höhe des noch bestehenden Kreditbetrages ab. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht bei jeder Bank an. Hier ist eine gute Vorabrecherche sinnvoll.
Viele Kreditnehmer haben nicht selten mehrere Kredite nebenher zu tilgen. Oftmals entstehen dadurch hohe monatliche Raten, die für die Kredittilgung gezahlt werden müssen. Auch der Überblick über jeden einzelnen Kredit kann schnell verloren gehen. Die Schuldenfalle ist dann oftmals schnell erreicht. Hier kann sich besonders eine Umschuldung lohnen. Bei einer Umschuldung werden alle Kreditverbindlichkeiten zu einem Kredit zusammengefasst. Nicht selten ergibt sich dann aus vielen Krediten mit einer hohen Tilgungsrate ein Kredit mit einer kleineren Rate. Bei einigen Krediten ist sogar die Halbierung der Monatsrate möglich. Bevor also eine Umschuldung stattfinden soll (siehe Punkt Ablauf Umschuldung), ist es vorab ratsam, sich verschiedene Kreditangebote einzuholen.