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Glossar: Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Wenn der Darlehensnehmer sein Festzinsdarlehen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist ablöst, berechnet der Darlehensgeber in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung, um den ihm entstandenen Zinsnachteil auszugleichen. Bedingt durch die vorzeitige Abzahlung des Darlehens, entstehen dem Kreditinstitut einen Zinsschaden, welchen die Bank an den Kunden weiter gibt. Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung muss nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofes erfolgen.

Lange Zinsbindungen sind die Regel, wenn man in Deutschland Immobilien finanziert. Für den Kreditnehmer ist das eine Sicherheit, denn die Raten für die Geldanleihe bleiben konstant, ebenfalls dann, wenn das Zinsniveau steigt. Auch die Bank freut sich, denn sie hat einen sicheren Kunden, der monatlich seine Raten zahlt. Wenn der Kunde den Vertrag vorfristig, vor Ende der Zinsbindungsfrist, kündigen möchte, gehen der Bank jedoch Einnahmen verloren. Und zwar ein großer Teil der Zinsen.

Weniger Gewinn bei vorfristiger Rückzahlung

Der Gewinn der Bank ist also bei vorfristiger Rückzahlung geringer, als sie es geplant hat. Damit sich kein Verlust ergibt, verlangen die Kreditinstitute eine Vorfälligkeitsentschädigung. Jedoch darf diese nur unter bestimmten Voraussetzungen gefordert werden. Hat die Bank selbst das Darlehen außerordentlich gekündigt, weil der Kunde die Raten nicht rechtzeitig zahlt, dann gibt es keine Vorfälligkeitsentschädigung. Wer seinen Kredit eher auflösen möchte und dafür nichts extra zahlen will, kann dies in zwei definierten Fällen tun.

Vertragsbeendigungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Nur in zwei Fällen ist es möglich, dass der Darlehensnehmer den Kredit für eine Immobilienfinanzierung so beenden kann, dass keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Das ist der Fall, wenn der Vertrag bereits zehn Jahre läuft. Dabei ist es egal, ob die Zinsbindung länger erfolgt. Als Stichtag für diese zehn-Jahres-Frist gilt das Datum, an dem der Kunde das Geld vollständig ausgezahlt bekommen hat. Danach ist jedoch noch eine Kündigungsfrist von einem halben Jahr einzuhalten. Sollten die Banken eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet haben, kann der Kunde ebenfalls ohne die Vorfälligkeitsentschädigung kündigen. Um das zu überprüfen, sollte man den Vertrag kontrollieren oder das Ganze am besten einem Anwalt übergeben.

Sonderkündigungen nur vereinzelt zulässig

Eine vorzeitige Kündigung innerhalb der Zinsbindung ist eine Grundsatzfrage. Ohne berechtigtes Interesse ist sie grundsätzlich nicht zulässig. Ein Grund dafür kann sein, dass man die Immobilie verkaufen muss, egal ob aus privaten oder beruflichen Gründen. Trotz Kündigungsfrist von sechs Monaten hat die Bank Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung. Gesetzliche Grundlagen für deren Höhe gibt es nicht, jedoch sogenannte Leitlinien. In diesen ist ein Rahmen festgelegt, innerhalb dessen sich die Banken einen eigenen Gestaltungsspielraum über die Höhe schaffen dürfen.

Vorfälligkeitsentschädigung umgehen

Wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung ist, hängt ab von der Restlaufzeit des Darlehens sowie dem vereinbarten Zins und dem aktuellen Zinsniveau. Sobald die Summe für die Vorfälligkeitsentschädigung bekannt ist, sollte man diese überprüfen. Dabei gibt es folgenden Kriterien:

  • Ist die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung detailliert genug?
  • Mit welchen Zinswerten wurde gerechnet und wurden die Quelle und das Gültigkeitsdatum für die verwendeten Zinsen genannt?
  • Wurden gesparte Verwaltungs- und Risikokosten in der Berechnung berücksichtigt?
  • Wurde berücksichtigt, dass man in Zukunft noch die Möglichkeit zu Sondertilgungen gehabt hätte?
  • Wie hoch ist die Bearbeitungsgebühr?

Ist die Abrechnung fehlerhaft oder mit fehlenden Angaben versehen, sollte man sich umgehend an die Bank wenden.

Musterschreiben

Überprüfung der Berechnung durch Experten

Meist kann man nicht selbst herausfinden, ob die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung richtig ist. Eine erste Orientierung gibt ein kostenloser Rechner im Internet. Zudem helfen die Verbraucherzentralen der Bundesländer gegen eine Gebühr meist innerhalb von 14 Tagen, eine Überprüfung der Vorfälligkeitsentschädigung vorzunehmen. Hat man das Gutachten vom Experten, sollte man sich an das Geldinstitut wenden, um die Berechnung zu korrigieren. Stellt die Bank sich stur, dann ist ein Anwalt, am besten ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, eine gute Wahl.