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Glossar: Kreditvertrag

Kredite werden nur von einer Bank nur vergeben, wenn sie sich mit dem Kreditnehmer über den Inhalt des Kreditvertrages geeinigt hat, insbesondere über die darin festgeschriebenen Kreditnebenkosten, Laufzeit, Rückzahlung und Sicherheiten. Vor Einräumung des Kredits überprüft die Bank, die Kreditwürdigkeit des Kunden. Hierbei geht es um die Einschätzung der voraussichtlichen Zahlungs- und Geschäftsmoral des Kreditnehmers sowie um eine Einschätzung der künftigen wirtschaftlichen Verhältnisse.

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