Kreditinstitute werden dann als solche bezeichnet, wenn sie zum einen dem Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen unterstehen und die erforderliche Genehmigung besitzen Bankgeschäfte zu betreiben. Dies können zum Beispiel private Banken sein, öffentliche Banken oder auch Genossenschaft. Die Vergabe der Kredite ist entgeltpflichtig.