Die Kreditfähigkeit bezeichnet die Möglichkeit, sowie die rechtlichen Voraussetzungen einer Person, rechtswirksam einen Kredit aufnehmen zu können. Kreditfähig ist eine Person, wenn sie mindestens das 18.Lebensjahr erreicht hat, eine natürliche Person darstellt und nicht betreut wird. Ebenfalls Kreditfähig sind Personengesellschaften, sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.