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Glossar: Kataster

Kataster bezeichnet das amtliche Verzeichnis aller eingetragenen Grundstücke beim Katasteramt. Das Katasteramt ist Teil der Baubehörde und kartiert alle eingetragenen Grundstücke nach Lage, Nutzung, Größe usw. Katasterpläne sind für Bauherren und Bauplaner unerlässlich, denn hier lassen sich die geographische Lage, Beschaffenheit des Grundstücks, Nutzungsart und Größe nachlesen. Vermessungen für das Katasteramt dürfen nur durch amtlich bestellte Vermesser ausgeführt werden. Auszüge können gegen eine Gebühr beim Katasteramt bestellt werden.