Bei der Bereitstellung und Vergabe eines Kredites werden immer Sicherheiten verlangt, welche im Falle der Zahlungsunfähigkeit die ausstehende Kreditsumme abdecken. Man unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Formen der Kreditsicherheit, die Personensicherheiten und die Sachsicherheiten. Unter Personensicherheiten versteht man Bürgschaften und Garantien, welche von anderen Personen gegeben werden.
Als Sachsicherheiten werden zum Beispiel die Grundpfandrechte bezeichnet, früher Hypotheken, Sicherungsübereignungen oder andere materielle Werte wie ein Auto, Schmuck oder Gold.