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Widerrufs-Joker spart Geld bei Immobilienkrediten

05. Februar 2018

Wer seinen Immobilienkredit eher kündigen möchte, als mit der Bank vereinbart, der muss in der Regel die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung bei der Bank zahlen. Denn dem Kreditinstitut entgehen dadurch die Zinsgewinne. Viele Kunden verzichten aber auf einen Wechsel zum günstigen Kredit, weil er sich durch die Vorfälligkeitsentschädigung einfach nicht lohnt – trotz der niedrigeren Zinsen. Um diesem Ablösevertrag zu entgehen, sollte man seine Verträge dahingehend prüfen, ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war.

Der Widerrufs-Joker – Was ist das?

Die Verbraucherzentrale hat ermittelt, dass die Widerrufsbelehrungen in den Verträgen über Immobilienkredite fehlerhaft sind. Das betrifft Verträge von 2002 bis 2010. Bei über 600 geprüften Verträgen wurde festgestellt, dass in mehr als zwei Drittel der Fälle die Darlehensnehmer nicht korrekt belehrt wurden. In der Folge können die Verbraucher nicht wie üblich innerhalb von 14 Tagen in Widerruf gehen, sondern auf unbefristete Zeit. Somit kann der Kunde den Vertrag einfach kündigen und einen neuen abschließen, ohne die Vorfälligkeit bezahlen zu müssen.

Selbst den Vertrag prüfen: Was ist zu beachten?

Verträge auf den Widerrufs-Joker zu prüfen, ist nur sinnvoll bei solchen, die nach dem 2. November 2002 geschlossen wurden und deren Zinsbindung noch dauert. Alle Verträge nach 2010 sind weniger Erfolgs versprechend. Den Widerrufsjoker durch die Verbraucherzentrale prüfen zu lassen, ist eine gute Maßnahme. Für 70 Euro kann man die Dienstleistung in Anspruch nehmen, ob der Vertrag für den Widerruf in Frage kommt.

Die häufigsten Fehler in der Widerrufsbelehrung

Typische Fehler in der Widerrufsbelehrung können sein:

  • Die zuständige Aufsichtsbehörde wird namentlich nicht genannt
  • Die Gebäudeversicherung wird als „angegebenes Geschäft“ eingetragen
  • Bauspardarlehen haben den Zusatz „Zins/Konditionen fest bis Zuteilung“
  • Fehlende Angabe von Kündigungsmöglichkeiten
  • Fehlende verpflichtende Angaben im „musterlosen“ Zeitraum
  • Widerrufsfolgen fehlen
  • Pflichtangaben sind unvollständig

Ein Anwalt hilft sein Recht vor Gericht einzuklagen

Beim Widerrufsjoker sagen die Erfahrungen, dass die Kreditinstitute in der Regel den Widerruf nicht ohne Weiteres akzeptieren. Deswegen ist es oft nötig, einen Anwalt hinzuzunehmen und sein Recht vor Gericht einzuklagen. Die Widerrufsjoker Anwaltskosten sind aber oft recht hoch: Bei einem Restdarlehen von 130.000 Euro können gut 13.000 Euro zusammenkommen. Die Rechtsschutzversicherung hilft in solchen Fällen leider meistens nicht, da diese Fälle in der Regel nicht vertraglich verankert sind. Deswegen ist immer zu prüfen, ob die Widerrufsjoker Anwaltskosten sich lohnen oder nicht.

Wie geht es danach weiter: Die Anschlussfinanzierung

Hat man den Widerrufs-Joker eingesetzt, ist es ratsam, bereits eine Anschlussfinanzierung in petto zu haben. Denn wenn die Bank ihr o.k. gibt, dann muss man die offene Kreditsumme innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen. Hat man das Geld nicht, dann droht die Zwangsversteigerung. Wer sich vor dem Widerruf ein günstiges Finanzierungsangebot sichert, ist also gut beraten. Beim Widerrufsjoker meinen die Verbraucherzentralen, dass die Kreditinstitute ein neues Darlehen verweigern, wenn Sie erfahren, dass der alte Vertrag durch den Widerrufs-Joker aufgelöst wurde. Widerrufsjoker Erfahrungen sind daher: Unbedingt mehrere Angebote einholen.

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Banken reagieren unterschiedlich

Auf den Widerrufsjoker gibt es unterschiedliche Erfahrungen der Verbraucherzentralen über die Verfahrensweise der Kreditinstitute. Einige üben sich in Schweigen, andere sind kulant, wieder andere sind bestrebt, grundsätzlich einen Prozess anzusetzen. Auch ist bekannt, dass manche Banken mit den Kunden einen Vergleich anstreben oder ihnen sogar einen Kredit mit deutlich besseren Konditionen angeboten haben. Das spart natürlich die Widerrufsjoker Anwaltskosten.

Vorfälligkeitsentschädigung bereits bezahlt?

Hat man bereits die Vorfälligkeitsentschädigung geleistet, dann gibt es ebenfalls Möglichkeiten, diesem Vertrag noch nachträglich zu widersprechen. Hat man Erfolg, gibt es die gezahlten Vorfälligkeitsgebühren wieder. Doch bald könnte der Widerrufsjoker der Vergangenheit angehören. Der Gesetzgeber will den Widerruf nur noch befristet zulassen, auch bei Altverträgen.

Ausführliche Informationen: Letzte Chance für den Widerrufsjoker