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Stärkung des Verbraucherschutzes bei Krediten und Dispozinsen

05. Februar 2018

Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Verbraucher besser vor hohen Zinsen bei Dispositionskrediten schützen soll. Des Weiteren soll bei Immobilienkrediten die Kreditwürdigkeit stärker und strenger geprüft werden, um somit künftigen Kreditnehmern einen besseren Schutz vor Überschuldung zu gewährleisten.

Länger andauernde Überziehung des Dispos soll verhindert werden

Bisher verlangen viele Banken hohe Zinsen für die Inanspruchnahme eines Dispositionskredits. Noch höhere Zinsen kommen bei einer Überziehung des Dispos zustande. Der Kredit kann dann schnell zur Schuldenfalle werden. Um genau dieses Szenario zu verringern, müssen Banken nun eine tief greifendere Beratung leisten und eine bessere Information für Kunden bereithalten. Bei einer Ausschöpfung des Dispos mit mehr als 75 Prozent für sechs Monate sind Banken und Sparkassen künftig gesetzlich verpflichtet, dem Kunden kostengünstigere Alternativen aufzuzeigen. Eine dauerhafte Überziehung des Kredits und damit der Aufbau einer Schuldenfalle soll dadurch vermieden werden. Das Gleiche tritt ein, wenn ein Bankkunde sein Konto drei Monate hinweg um mehr als 50 Prozent des monatlichen Geldeingangs überzieht.

Zinssätze müssen auf der Webseite der Bank angegeben werden

Banken sind des Weiteren dazu verpflichtet worden, ihre Zinssätze für Dispositionskredite und Überziehungen auf ihrer Webseite zu veröffentlichen. Die Zinssätze betragen derzeit zwischen 7 und 14 Prozent. Gemäß Stiftung Warentest betrugen die Dispozinsen 2017 im Durchschnitt 9,78 Prozent. Dies entspricht nur 0,1 Prozent­punkte unter dem Zinssatz von 2016. 

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Immobilienkredite erhalten strengere Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden

Die Regierung hat zudem beschlossen, dass künftig Immobilienkredite strenger kontrolliert werden müssen. Dies bedeutet, dass Kunden vor einer Zusage des Kredits strenger auf ihre Kreditwürdigkeit hin geprüft werden müssen. Dadurch sollen die Risiken bei einem Abschluss eines Immobilienkredits gesenkt werden. Immobilienkredite stellen in der Regel Kredite dar, die teilweise sehr hohe Kreditsummen umfassen. Damit sich Kunden nicht zu schnell und zu leicht überschulden können, wurden im Gesetzentwurf diesbezüglich Neuerungen eingebracht.

Sollte die Bank oder die Sparkasse gegen ihre Pflichten nachweislich verstoßen haben, so kann der abgeschlossene Vertrag jederzeit gekündigt werden.