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Glossar: Kredite

Kredite sind zeitweilige Überlassungen von Geld oder Sachgegenständen, die, nach Ablauf eines in der Regel vorher vertraglich festgelegten Zeitraumes, getilgt werden.

Kredite können in Form von:

•    Darlehensverträgen
•    Ratenzahlungen
•    Stundungen oder
•    Wechsel (Wertpapier)
auftreten.

Eine Ausnahme bilden Dispositionskredite und Wertpapierkredite, da für diese keine Laufzeit und Tilgungsmodi vorgegeben sind.
Es gibt zwei verschiedene Varianten von Krediten:

1.    Kredite von Privatpersonen
2.    Kredite von Finanzinstituten

Kredite von Privatpersonen werden in der Regel ohne Geldschöpfung vollzogen, d. h. es werden keine Zinsen für die Bereitstellung des Kredites berechnet und folglich kein zusätzliches Geld geschöpft.
Im Gegensatz dazu stellen Bankkredite Kredite dar, die gewöhnlich mit einer Geldschöpfung in Form von erhobenen Zinsen einhergehen.

Kreditformen

Kredite können in unterschiedlichen Formen auftreten.
Die häufigste Form ist das Darlehen, welches durch Überlassung von Geld, Wertgegenständen und Sachgütern seitens des Darlehensgebers an den Darlehensnehmer vollzogen wird.

Barkredite bilden eine gesonderte Form von Krediten, die durch eine Kreditlinie dem Kreditnehmer auf dem laufenden oder einem separaten Konto, beispielsweise als Dispositionskredite und Wertpapierkredite, ausgegeben werden. Besonderheiten bei Barkrediten sind die fehlenden Vereinbarungen über die Rückführung des Kredites. Für gewöhnlich wird eine Gesamtlaufzeit vertraglich geregelt, jedoch kann die Rückführung in unterschiedlich gewählten Intervallen geschehen. Ein fester Tilgungsplan besteht nicht. Nach vollständiger Tilgung können Barkredite sofort wieder neu in Anspruch genommen werden. Deshalb werden sie auch als revolvierende Kredite bezeichnet.

Geldleihe wie beispielsweise die Kreditleihe, stellen ebenfalls eine Form von Krediten dar. Zu der Kreditleihe gehören mitunter die Avalkredite, Akkreditiv- und Akzeptkredite, welche seitens der Bank mit ihrer eigenen Kreditwürdigkeit zur Verfügung gestellt werden.

Kredite für Privatpersonen

Als Privatpersonen im Finanzbereich werden Kunden bezeichnet, die kein Gewerbe betreiben, sondern in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.
Für Kredite für Privatkunden gelten in der Regel zum besseren Vergleich, laut des Verbraucherschutzes, eine Ausweisung über Angaben von Preisen (Preisangabenverordnung) und effektiven Jahreszinsen.
Für eine Kreditbeantragung ist ein Mindestalter von 18 Jahren notwendig sowie in den meisten Fällen eine Bonität. Die Bonität wird durch eine spezielle Auskunft über die Schufa ermittelt.
Für Privatkunden stehen folgende Kredite zur Verfügung:

– Verfügungskredite – diese stellen eine besondere Form der Barkredite dar, da die Darlehenshöhe aus einer Ermittlung des Durchschnitts regelmäßiger Zahlungseingänge, wie Rentenbezüge oder Gehaltszahlungen, ermittelt wird.

– Anschaffungskredite – diese dienen hauptsächlich zur Anschaffung von Gütern und Sachgegenständen und werden gewöhnlich mit Bearbeitungsgebühren und Zinsen belegt. Vor Gewährung eines Anschaffungskredites werden die Einkommensverhältnisse zur Ermittlung der maximalen Darlehenshöhe herangezogen. Eine Ausnahme bildet das Beamtendarlehen, welches ebenfalls zur Anschaffung von Sachgegenständen geeignet ist, jedoch zusätzlich an eine Kapital-Lebensversicherung gebunden ist. Beim Beamtenkredit fallen in der Regel keine Bearbeitungsgebühren an.

– Kredite zur Baufinanzierung – diese werden gewöhnlich zum Erwerb, zur Sanierung oder zum Bau einer Immobilie eingesetzt, welche meist durch Annuitäten über einen langen Zeitraum getilgt werden. Sicherheiten für eine Baufinanzierung können Hypotheken, Grundschulden sowie Grundpfandrechte darstellen. Neben Zinsen fallen in der Regel Zusatzkosten wie Bearbeitungsgebühren, Notargebühren sowie Bereitstellungsgebühren für Sicherheiten an. Disagio wird in den meisten Fällen zur Minimierung der Zinsbelastungen eingesetzt.

– Zwischenfinanzierungen – sind Finanzierungskredite, welche im Zusammenhang mit Baufinanzierungen stehen und Finanzierungen eines Bauspardarlehens darstellen.

– Vorfinanzierungen – sind Kredite, welche noch ohne erkennbaren endgültigen Finanzierungswert gewährt werden.

– Wertpapierkredite – werden in der Regel gegen die Verpfändung von Wertpapieren gewährt.

– Avalkredite – werden zur Übernahme von Bürgschaften sowie Garantien eingesetzt und stellen Kreditlinien dar.

Kredite zwischen Banken – Interbankengeschäfte

Interbankengeschäfte sind Kreditformen und -vereinbarungen zwischen einzelnen Banken, welche
1.    Währungskredite und
2.    Handelslinien
darstellen können.

Währungskredite werden im internationalen Zahlungsverkehr als eine Art der Mittelbeschaffung eingesetzt, können zudem ebenso als Refinanzierung dienen.
Handelslinien hingegen stellen Kreditlinien im Handel von Devisen und Wertpapieren dar.

Kredite des öffentlichen Sektors

Im öffentlichen Sektor, wie Länder, Staat, Kommunen, Betriebe usw., werden ebenso Kredite vergeben, die wie folgt wären:

•    Kommunaldarlehen – stellen langfristige Kredite an  Länder, Kommunen.
•    Schuldverschreibungen – sind Kredite, die refinanziert werden können.
•    Kassenkredite – zur kurzfristigen Beschaffung von Liquidität eingesetzt.
•    Schatzwechsel – stellen Kredite in Form von Wechseln dar.

Die Vergabe von Krediten

Kredite werden von Banken mit der Forderung einer Tilgung der Schuld vergeben. Der Kunde ist ebenfalls bei Gewährung eines Kredites im Recht auf eine Forderung des vereinbarten Kreditbetrages, welches meist in Form von Zentralbankgeld bzw. Buchgeld oder Giralgeld, auf das Bankkonto des Kreditnehmers ausgezahlt wird. Aufgrund der Vergabe von Krediten wird seitens der Bank Geldschöpfung betrieben.

1.    Antragstellung des Kunden
2.    Prüfung der Kreditfähigkeit des Kreditnehmers
3.    Bonitätsprüfung
4.    Prüfung und Bewertung der eingereichten Sicherheiten
5.    Zusage oder Absage des Kredites
6.    Abschluss des Kreditvertrages
7.    Stellung der Sicherheiten des Kredites
8.    Bereitstellung des Kredites in Form durch Auszahlung

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