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Glossar: Kreditkosten

Als Kreditkosten werden diejenigen Kosten bezeichnet, die neben der Darlehenssumme anfallen. Kreditkosten beinhalten in der Regel Zinsen wie Sollzinsen, Provisionen wie Maklergebühren, Kreditprovisionen und Bereitstellungsprovisionen sowie Nebenkosten wie Bearbeitungsgebühren, Notargebühren, Vorfälligkeitsentschädigung, Auslagenersatz, sonstige Rechtskosten und Verwaltungsgebühren.

Die Kosten für einen Kredit variieren je nach Art des Darlehens. So können beim Hypothekendarlehen andere Kosten anfallen als bei einem Beamtendarlehen, einem Ratenkredit, einem Dispositionskredit, einem Kontokorrentkredit oder einem Abrufkredit.

Sämtliche Kreditkosten werden, wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben, in den jährlichen Effektivzinsen eingerechnet.

Kreditinstitute berechnen dem Kreditnehmer gewöhnlich Zinsen für die Bereitstellung des Kredites, welche als Jahreszinsen in Prozent angegeben werden. Für Dispositionskredite und Wertpapierkredite sowie zinsfreie Kredite gelten andere Regelungen.

Die erhobenen Zinsen werden durch verschiedene Faktoren bestimmt:

– der Gesamtlaufzeit des Kredites

– einer Zinsbindungsfrist, die häufig bei einem variablen Kredit, einem Festzinsdarlehen, einem Cap-Darlehen sowie einem Floor-Darlehen vorkommt.

– der eingereichten Sicherheiten

– der Kreditwürdigkeit

– dem Zinsniveau

Neben den berechneten Zinsen können je nach Kreditinstitut folgende Nebenkosten zuzüglich zum Kredit anfallen, die nicht alle im effektiven Jahreszins enthalten sein müssen:

  • Disagien
  • Notarkosten
  • Kosten eines Gutachters
  • Bearbeitungsgebühren
  • Bereiststellungsgebühren
  • Restschuldversicherung (z.B. Lebensversicherung)
  • Kreditprovision
  • Vorfälligkeitsentschädigung
  • sonstige Kosten

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