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Glossar: Kredite für Geschäftspersonen

Geschäftspersonen stellen im Finanzbereich Kunden dar, die geschäftliche, meist kaufmännische, Beziehungen und Handel inne haben. Die Gültigkeit der Verbraucherschutzregeln ist für Geschäftskunden nicht übertragbar.

Folgende Kredite können Geschäftskunden gewährt werden:

  • Investitionskredite – werden zur Finanzierung von Gegenständen des Anlagevermögens eingesetzt.
  • Betriebsmittelkredite – stellen Barkredite dar, die für die Finanzierung des Umlaufvermögens eingesetzt werden und in Form von revolvierenden Krediten wieder nach vollständiger Tilgung erneut beansprucht werden können.
  • Kredite zur Warenfinanzierung – sind in die Kategorie der Barkredite einzuordnen und werden gewöhnlich auf gesonderte Konten ausgezahlt.
  • Strukturierte Kredite – sind Kredite mit zusätzlicher Absprache und Vereinbarung über zukünftige Zinsen und Umschuldungen.
  • Schuldscheindarlehen – werden von Banken sowie von Investoren gewährt.
  • Diskontkredite – sind Kredite, die zur Anschaffung bzw. einen Ankauf von Wechseln (Wertpapieren) gewährt werden.
  • Akzeptkredite und Rembourskredite – werden im Außenhandel für Wechsel eingesetzt.
  • Avalkredite – sind Kreditlinien zur Übernahme von Garantien und Bürgschaften, wie beispielsweise der Miete.
  • Akkreditivlinien – sind Kredite, welche Importgeschäfte finanzieren.
  • Roll-over-Kredite – sind Kredite, die über einen bestimmten Zeitraum fest verzinst werden. Nach Ablauf des vereinbarten Zeitraumes werden erneut Zinssätze in Abhängigkeit der aktuellen Marktverhältnisse festgesetzt.

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