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Glossar: Grundpfandrechte

Unter Grundpfandrechten versteht man die Sicherung eines Kredites oder eines Darlehens. Die Grundpfandrechte werden im Grundbuch eingetragen und sichern dem Darlehensgeber die Rechte an dem betreffenden Grundstück, falls der Darlehensnehmer zahlungsunfähig werden sollte. Sollten im Grundbuch mehr als ein Grundpfandrecht eingetragen werden, wird eine Rangfolge festgelegt. Dabei ist das erste Pfandrecht das wertvollste, denn es sichert dem Eigentümer des Pfandrechtes im Falle einer Zahlungsunfähigkeit das erste Recht an dem Grundstück und damit die größte Sicherheit seines Darlehens. Spätere Pfandrechte können dann nur noch so bedient werden, wie es der Wert zulässt. In der Regel bietet das Darlehen mit dem ersten Grundpfandrecht die besten Zinssätze, da es am besten abgesichert ist.