In Deutschland ist per Gesetz vorgesehen, dass für jegliche Übertragung von Immobilien die Grunderwerbsteuer an das Finanzamt bezahlt werden muss. Dabei ist es egal, ob es sich um den Kauf einer Immobilie oder eine Schenkung handelt. Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5% des reinen Immobilienkaufpreises. Die Grunderwerbsteuer entfällt lediglich, wenn die Immobilie innerhalb der Verwandtschaft ersten Grades übertragen wird. Eine Möglichkeit die Grunderwerbsteuer zu umgehen ist zum Beispiel, wenn die Großeltern den Enkelkindern eine Immobilie vermachen möchten, dann sollte die Immobilie zuerst an die Kinder und dann an die Enkelkinder weiter gegeben werden. In diesem Fall wäre keine Grunderwerbsteuer zu entrichten.