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Glossar: Bearbeitungsgebühren

Eine Bearbeitungsgebühr ist eine Gebühr, die für die Bearbeitung eines Darlehens erhoben wird. Die Gebühr wird häufig am Anfang des Tilgungsplanes mit eingerechnet und eingezogen. Bearbeitungsgebühren werden als Prozentsatz des Kreditvolumens angegeben und werden einmalig dem Kreditnehmer berechnet.

Die Höhe der Bearbeitungsgebühren ist mit entscheidend über die Kosten eines Darlehens. So kann ein Ratenkredit mit 7 Prozent Sollzinsen und 2 Prozent Bearbeitungszinsen nicht die gleiche Effektivverzinsung haben wie ein Kredit mit einem Zinssatz von 9 Prozent und ohne Bearbeitungsgebühren.

Am 28. Oktober 2014 wurde vom Bundesgerichtshof entschieden (XI ZR 17/14), dass Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig sind und rückwirkend für Kreditverträge, die zwischen den Jahren 2004 und 2011 abgeschlossen wurden, von den Banken erstatten werden müssen. Die Verjährungsfrist für die Rückerstattung liegt bei drei Jahren. Ausgenommen davon sind bis dato KfW-Kredite.

Wichtige Urteile:

Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 13.05.2014
Az: XI ZR 405/12

Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 13.05.2014
Az: XI ZR 170/13

Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 28.10.2014
Az: XI ZR 348/13

Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 28.10.2014
Az: XI ZR 17/14