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Glossar: Sollzinsen

Jede Person, die ein Darlehen eines Kreditinstitutes beansprucht, verpflichtet sich die angegebenen Sollzinsen zu zahlen. Sollzinsen sind Zinsen, die mit der Berechnung und der Darlehensauszahlung einhergehen.
Sollzins ist ein umgangssprachlicher Überbegriff für verschiedene Arten von Zinsen, die von Kreditinstituten dem Kreditnehmer berechnet werden.
Hierunter fallen folgende Arten von Sollzinsen:

  1. Sollzinsen im engeren Sinne
  2. Überziehungszinsen
  3. Darlehenszinsen

Sollzinsen im engeren Sinne sind Zinsen, die bei Girokonten eingesetzt werden, die einen Sollsaldo aufweisen. Das Kreditinstitut behält sich vor, Sollzinsen im engeren Sinne der Marktwirtschaft anzupassen. Somit sind Schwankungen der Sollzinsen unumgänglich. Die Berechnung der Sollzinsen beginnt am Wertstellungstag der Kreditgewährung  und endet mit der vollständigen Tilgung. Sollzinsen werden zum Rechnungsabschluss quartalsmäßig abgerechnet, das heißt alle drei Monate.

Überziehungszinsen kommen dann zu Stande, wenn ein Girokonto aufgrund des Fehlens oder Überziehens von Kreditlinien überschritten wird. Kreditlinien entsprechen Dispositionskrediten sowie Kontokorrentkrediten. Überziehungszinsen werden zusätzlich zu den Sollzinsen berechnet.
Darlehenszinsen sind Zinsen, die während der Laufzeit eines Darlehens anfallen. Dabei gibt es Unterschiede in der Verzinsung. Festzinsen werden während der gesamten Laufzeit konstant gehalten und sind nicht veränderbar. Eine weitere Form des Darlehenszinses ist die, die sich flexibel der Marktwirtschaft anpasst. Diese Art ist veränderbar und kann jederzeit vom Kreditinstitut vertraglich festgehalten werden.
Zusageprovisionen oder Breitstellungsprovisionen werden zusätzlich zu den anfallenden Darlehenszinsen berechnet. Diese sind unabhängig gegenüber der Darlehenslaufzeit und der Kreditinanspruchnahme.

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