19. Februar 2019
Die Schufa Holding AG ist eine Wirtschaftsdatei, die privatwirtschaftlich organisiert und von kreditgebenden Institutionen getragen wird. Die Schufa gibt unter anderem Auskunft über die Kreditwürdigkeit natürlicher Personen, wobei hier die von der Schufa berechneten Score Werte eine wesentliche Rolle spielen.
Der Score Wert ist ein berechneter Wert zwischen 1 und 100, der die statistische Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalls angibt und jeder natürlichen Person zugeordnet wird. Je höher ein Wert einer Person zugeordnet wird, desto niedriger ist die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalles. Zudem wird der Schufa Score in einen Basis Score und einem Branchen Score unterteilt.
Der Basis Score ist der Score, der vierteljährlich neu berechnet und in Prozent in der Eigenauskunft angegeben wird. Der Branchen Score wird hingegen täglich neu auf Basis eines logistischen Regressionsmodells berechnet, wobei dafür im Jahre 2001 15 Monate lang 6,7 Millionen anonymisierte Datensätze ausgewertet wurden. Zudem wird er nicht in der Eigenauskunft mitgeteilt, sondern erst nach zusätzlicher Beantragung, welche gebührenpflichtig mit 3 Euro Grundgebühr zuzüglich 1 Euro für die jeweilige Art des Branchen Scores belegt wird.
Der Branchen Score wird in sieben verschieden Arten unterteilt:
• Hypothekenbank
• Versandhandel
• Handel
• Telekommunikation
• Genossenschaftsbanken, Sparkassen
• Banken
• Schufa-Business-Line
Bis heute (Stand Februar 2019) hat die Schufa ihren Berechnungsalghorithmus der Scorequote trotz vehementer Forderungen nicht preisgegeben.
Verbraucher, die keine Weitergabe der Score Werte wünschen, können dies schriftlich bei der Schufa widersprechen. Jedoch könnte dies mit negativen Konsequenzen für den Verbraucher verbunden sein, da beispielsweise Kreditinstitute oder Banken häufig bei der Schufa Score Werte abfragen. Sollten diese dann nicht freigegeben sein, könnte dies dazu führen, dass das jeweilige Kreditinstitut dem Verbraucher keinen Kredit, Dispo oder gar eine Kontoeröffnung einräumt.
Seit dem 01. April 2010 ist die Schufa gesetzlich verpflichtet worden, einmal pro Jahr Verbrauchern auf Wunsch eine kostenfreie Auskunft mit den von ihrer Person gespeicherten Daten zu übermitteln. Somit haben diese dann die Möglichkeit, Fehler oder unvollständige Daten korrigieren zu lassen.
Quelle: schufa.de
Schufa Scoring – Fakten und Ratschläge