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Wie kann man einen negativen Schufa-Eintrag löschen?

19. Mai 2017

Die Schufa ist namentlich eine „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ und damit eine Wirtschaftsauskunftei, die Daten über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern und Unternehmen speichert. Ziel ist es, einen besseren Schutz vor Überschuldung und finanziellen Verlusten zu gewährleisten. Die Schufa sammelt dafür Daten von Personen und Unternehmen, wie zum Beispiel den Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort, die Anschrift, aber auch Bankkonten, Kreditkarten, diverse Vertragsabschlüsse wie beispielsweise beim Leasing, Kredit und Versandhaus der Fall, Ratenzahlungen, Bürgschaften, Mobilfunkkonten und Zahlungsausfälle. Es können dadurch positive und auch negative Einträge bei der Schufa entstehen.

Wie erhält man einen positiven oder negativen Schufa-Eintrag?

Einen positiven Schufa-Eintrag kann man dann erhalten, wenn man zum Beispiel seinen Zahlungsverpflichtungen regelmäßig nachgekommen ist. Dazu gehören beispielsweise die pünktliche Bezahlung des Mobilfunkvertrages oder aber auch die regelmäßige Tilgung des bestehenden Darlehens.

Einen negativen Schufa-Eintrag hingegen kann man erhalten, wenn man Zahlungsausfälle und Zwangsvollstreckungen hat. Aber keine Angst, wenn Sie mal zu spät die Rechnung bezahlt haben: In der Regel droht der Gläubiger erst nach der zweiten Mahnung mit einem negativen Schufa-Eintrag.

Wie lange werden Schufa-Einträge gespeichert?

In der Regel werden die Einträge bei der Schufa nur mit einer bestimmten Zeitspanne gespeichert. Sie bleiben nicht lebenslang bestehen. So werden einfache Anfragen von Kreditinstituten, Versandhandel, Mobilfunkbetreibern oder sonstigen Unternehmen zwölf Monate gespeichert. Solche Anfragen kommen meist dann zustande, wenn ein neues Konto eröffnet wird, ein Kredit abgeschlossen wird, beim Versandhandel etwas bestellt wird oder ein neuer Mobilfunkvertrag vereinbart wird.

Längerfristige Schufa-Einträge von bis zu 3 Jahren

Kredite, die getilgt worden sind, abbezahlte Finanzierungen jeglichen Typs sowie sonstige getilgte Zahlungen werden drei Jahre nach ihrer Erledigung von der Schufa gelöscht. Die Frist beginnt stets zum Jahresanfang des neuen Jahres. Dies bedeutet, dass Forderungen, die im Sommer 2017 abbezahlt worden sind, noch bis Ende 2017 stehen bleiben. Erst zum 01. Januar 2018 beginnt die drei Jahres-Frist. Schließlich wird der Eintrag zum 01. Januar 2021 gelöscht. Allerdings wird bei abbezahlten Forderungen ein Erledigungsvermerk hinzugefügt.

Können negative Schufa-Einträge gelöscht werden?

Schufa-Einträge können nur dann vorzeitig gelöscht werden, wenn:

  • es sich um kleine Beträge bis 2.000 Euro handelt
  • es sich nicht um titulierte Forderungen, wie beispielsweise eine Zwangsvollstreckung handelt
  • die Forderung innerhalb von sechs Wochen beglichen wurde, nachdem der Schufa-Eintrag erstellt wurde
  • wenn es sich um alte Einträge handelt, die schon längst beglichen wurden; die Tilgung muss jedoch vorgewiesen werden.

Wie kann ich eine Schufa-Auskunft erhalten?

Eine Schufa-Auskunft kann über das Portal „meineSchufa.de“ kostenfrei heruntergeladen werden. Einmal im Jahr besteht die Möglichkeit, eine kostenfreie Auskunft zu erhalten. Wer öfter über seine gespeicherte Daten bei der Schufa verfügen möchte, der kann auch einen kostenpflichtigen Zugang bestellen.

Wie kann man die Schufa erreichen?

Die Schufa kann zum Beispiel postalisch und auch telefonisch erreicht werden.

  • Telefon: 0611 – 92780 (Montag – Freitag von 8 bis 19 Uhr)
  • Anschrift: Schufa Holding AG; Privatkunden ServiceCenter; Postfach 10 34 41; 50474 Köln