19. Mai 2017
Die Schufa ist namentlich eine „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ und damit eine Wirtschaftsauskunftei, die Daten über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern und Unternehmen speichert. Ziel ist es, einen besseren Schutz vor Überschuldung und finanziellen Verlusten zu gewährleisten. Die Schufa sammelt dafür Daten von Personen und Unternehmen, wie zum Beispiel den Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort, die Anschrift, aber auch Bankkonten, Kreditkarten, diverse Vertragsabschlüsse wie beispielsweise beim Leasing, Kredit und Versandhaus der Fall, Ratenzahlungen, Bürgschaften, Mobilfunkkonten und Zahlungsausfälle. Es können dadurch positive und auch negative Einträge bei der Schufa entstehen.
Einen positiven Schufa-Eintrag kann man dann erhalten, wenn man zum Beispiel seinen Zahlungsverpflichtungen regelmäßig nachgekommen ist. Dazu gehören beispielsweise die pünktliche Bezahlung des Mobilfunkvertrages oder aber auch die regelmäßige Tilgung des bestehenden Darlehens.
Einen negativen Schufa-Eintrag hingegen kann man erhalten, wenn man Zahlungsausfälle und Zwangsvollstreckungen hat. Aber keine Angst, wenn Sie mal zu spät die Rechnung bezahlt haben: In der Regel droht der Gläubiger erst nach der zweiten Mahnung mit einem negativen Schufa-Eintrag.
In der Regel werden die Einträge bei der Schufa nur mit einer bestimmten Zeitspanne gespeichert. Sie bleiben nicht lebenslang bestehen. So werden einfache Anfragen von Kreditinstituten, Versandhandel, Mobilfunkbetreibern oder sonstigen Unternehmen zwölf Monate gespeichert. Solche Anfragen kommen meist dann zustande, wenn ein neues Konto eröffnet wird, ein Kredit abgeschlossen wird, beim Versandhandel etwas bestellt wird oder ein neuer Mobilfunkvertrag vereinbart wird.
Kredite, die getilgt worden sind, abbezahlte Finanzierungen jeglichen Typs sowie sonstige getilgte Zahlungen werden drei Jahre nach ihrer Erledigung von der Schufa gelöscht. Die Frist beginnt stets zum Jahresanfang des neuen Jahres. Dies bedeutet, dass Forderungen, die im Sommer 2017 abbezahlt worden sind, noch bis Ende 2017 stehen bleiben. Erst zum 01. Januar 2018 beginnt die drei Jahres-Frist. Schließlich wird der Eintrag zum 01. Januar 2021 gelöscht. Allerdings wird bei abbezahlten Forderungen ein Erledigungsvermerk hinzugefügt.
Schufa-Einträge können nur dann vorzeitig gelöscht werden, wenn:
Eine Schufa-Auskunft kann über das Portal „meineSchufa.de“ kostenfrei heruntergeladen werden. Einmal im Jahr besteht die Möglichkeit, eine kostenfreie Auskunft zu erhalten. Wer öfter über seine gespeicherte Daten bei der Schufa verfügen möchte, der kann auch einen kostenpflichtigen Zugang bestellen.
Die Schufa kann zum Beispiel postalisch und auch telefonisch erreicht werden.