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Unterhaltsvorschuss: Rückgriffsquote im Sinkflug

19. Februar 2019

Gemäß den Angaben des Familienministeriums zahlen immer weniger Eltern den gewährten Unterhaltsvorschuss zurück. Seit der Reform aus dem Jahr 2017 wurde mehr Unterhaltsvorschuss gewährt. Dies soll laut Ministerium ein Grund dafür sein, warum der Staat immer weniger das Geld eintreiben kann.

Rückgriffsquote sinkt dramatisch

Die Rückholquote, auch bekannt als Rückgriffsquote, lag im Jahr 2016 noch bei 23 %. Im Jahr 2017 ging sie um 4 % auf 19 % zurück. Im Jahr 2018 lag sie dann nur noch bei 13 %, wie das Bundesfamilienministerium bestätigte.

Grafik: Rückgriffsquote Chronik von 2016 – 2018

Quelle: tagesschau.de

Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr

Eltern erhalten dann einen Unterhaltsvorschuss, wenn sie alleinerziehend sind und der Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt zahlen kann oder will. Hier springt dann der Staat ein. Den gezahlten Unterhalt versucht er dann beim Unterhaltspflichtigen einzutreiben. Dies wird im Fachjargon als Rückgriff bezeichnet.

Bis zur Mitte 2017 wurde ein Unterhaltsvorschuss nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr für maximal 6 Jahre gezahlt. Dann kam die Reform, die nun eine Unterhaltszahlung bis zum 18. Lebensjahr erlaubt.

Kinder mit Unterhaltsvorschuss verdoppelt

Dadurch, dass nun auch Kinder über dem 12. Lebensjahr hinaus, Unterhaltsvorschusszahlungen erhalten können, hat sich gemäß der Angaben des Bundesfamilienministeriums die Anzahl der Kinder, die einen Unterhaltsvorschuss erhalten ab Mitte 2017 nahezu verdoppelt. Waren es vorher etwa 370.000 Alleinerziehende, die die Leistung in Anspruch nahmen, so erhielten nach der Reform rund 780.000 Alleinerziehende einen Vorschuss.

Rückgriffsquote soll erhöht werden

Um die Rückgriffsquote nun zu erhöhen, gibt es den Vorschlag, auch unkonventionelle Weg zu gehen, wie beispielsweise die Nutzung der Daten beim Finanzamt. Hier kann dann geprüft werden, ob der Unterhaltspflichtige über ein regelmäßiges Einkommen verfügt oder nicht, was dann nach Abzug des Eigenbedarfs für die Vorschussleistung herangezogen werden kann.

Quelle: tagesschau.de