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Sandra Mondi ist in Deutschland geboren, hat Germanistik und Ägyptologie studiert und ist seit 2017 bei der Generalagentur Ammirato tätig. Ihre anvertrauten Rubriken sind die Kundenbetreuung und die Gestaltung des Webauftritts. Ihre Fachthemen beziehen sich auf die Finanzwelt und den öffentlichen Dienst.

Die neue Düsseldorfer Tabelle 2021 ist da

02. Dezember 2020

Zum 01. Januar 2021 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Sie gilt als Richtlinie für viele Familiengerichte, hat aber keine Gesetzeskraft. Im kommenden Jahr wird der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder angehoben. Dieser steigt auf 393 Euro für Kinder im Alter von 0 bis 6, auf 424 Euro für Kinder im Alter von 7 bis 12 und auf 497 Euro für Kinder von 13 bis 18 Jahren. Ab dem 18. Lebensjahr gelten die Mindestunterhaltssätze für volljährige Kinder. Gewöhnlich wird das Kindergeld auf den Bedarfssatz des Kindes angerechnet, in der Regel 50 Prozent bei minderjährigen Kindern und 100 Prozent bei volljährigen Kindern.

Kindergeld wird 2021 angehoben

Das Kindergeld wird um 15 Euro im Jahr 2021 angehoben. Somit steigt das Kindergeld für das erste und zweite Kind auf 219 Euro, für das dritte Kind auf 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind auf 250 Euro.

Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2021

Düsseldorfer Tabelle A 2021

Zahlbeträge 1. und 2. Kind

Düsseldorfer Tabelle für 1. und 2. Kind

Zahlbeträge 3. Kind

Düsseldorfer Tabelle 2021 für 3. Kind

Zahlbeträge ab 4. Kind

Düsseldorfer Tabelle 2021 für 4. Kind

Düsseldorfer Tabelle der letzten Jahre

» Düsseldorfer Tabelle 2020
» Düsseldorfer Tabelle 2017
» Düsseldorfer Tabelle 2015