28. September 2017
Die neue Düsseldorfer Tabelle trat zum 01. Januar 2017 in Kraft.
Ab 01. Januar 2017 müssen Unterhaltspflichtige mehr für ihre Kinder an Unterhalt leisten. Generell kann der Kindesunterhalt aus der Düsseldorfer Tabelle nicht als verbindlicher Zahlbetrag gehalten werden, denn die Unterhaltshöhe bestimmt sich nach dem Abzug bestimmter Freibeträge und des monatlich gezahlten Kindergeldes.
Der Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige bleibt auf dem Stand vom 01. August 2015. Damit liegt der aktuelle Selbstbehalt für erwerbstätige Unterhaltspflichtige für Kinder bis zum 21. Lebensjahr bei 1.080 Euro und für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige bei 880 Euro. Bei Kindern, die volljährig sind, liegt der Selbstbehalt bei 1.300 Euro.
Im Jahr 2017 liegt der Kinderfreibetrag bei 4.716 Euro. Im Jahr 2018 wird er dann auf 4.788 Euro steigen. Zudem gibt es eine Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages auf 8.820 Euro im Jahr 2017 und im Jahr 2018 auf 9.000 Euro.