27. September 2017
Neben dem allseits bekannten Wehrdienst gibt es auch die Berufsgruppe der Berufssoldaten. Die Aufgabe von Soldaten ist in erster Linie die Friedensgestaltung. Diese Aufgabe besteht aus unterschiedlichen Bereichen:
» Personen aus Not und Gefahr helfen » In zerstörten Ländern aktiv den Wiederaufbau unterstützen » Internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung » Friedensstörer an ihrer Aufgabe zu hindern (z.B. Rebellen, Terroristen)
Der Berufssoldat entscheidet selbst, für welchen Zeitraum er sich für den Dienst bei der Bundeswehr entscheidet. Im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen ist er nicht lebenslang verpflichtet. Angestrebt werden in der Regel Zeiträume von 4, 8, 12 oder 15 Jahren. Hinter der Abkürzung SaZ werden die Verpflichtungsjahre in Form einer Zahl angegeben. So kann Soldat A ein SaZ 15 sein, was bedeutet, dass dieser sich für 15 Jahre verpflichtet hat. Ab einer Verpflichtungszeit von vier Jahren bekommt der Soldat auf Zeit (SaZ) eine qualifizierte Ausbildung bei der Bundeswehr. Der Soldat erhält während der Dienstzeit und auch nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr eine Berufsförderung sowie zusätzliche finanzielle Leistungen.
Der/die Berufssoldat/in gehört zur Berufsgruppe der Staatsdiener, also zu den Beamten. Somit ist ihnen und ihren Angehörigen eine Pension für Beamte nach dem Ausscheiden aus dem Dienst sicher. Während der Zeit als Beamter hat der Berufssoldat keinen Anspruch auf die gesetzliche Rentenversicherung und erhält nach der Pension auch keine Rente, sondern eine so genannte: Beamtenpension
Sollte der Berufssoldat vor Beginn seiner Dienstzeit als Beamter mindestens 60 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt, bekommt er mit 65 Jahren eine Regelaltersrente. Zu den 60 Monaten zählt auch die Zeit als Grundwehrdienstleistender. Verstirbt der Berufssoldat hat seine Witwe dann Anspruch auf Zahlung einer Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Sollte der Berufssoldat aus der Bundeswehr ausscheiden und dies vor Beginn des Rentenalters und verliert somit auch seinen Beamtenstatus, wird er nachversichert.
Dies geschieht durch die Wehrbereichsverwaltung und ist gleichgestellt mit einem Zeitsoldat. Hierdurch entsteht ein Anspruch auf die gesetzliche Rentenversicherung. Er hat dann keinen Anspruch mehr auf einen staatlichen Pensionsanspruch. Sollte der Berufssoldat altersbedingt aus der Bundeswehr ausscheiden, tritt wieder eine andere Regelung in Kraft. Er kann ohne Einschränkung arbeiten gehen, dies hat dann keine Auswirkung auf die Zahlung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sollte der Berufssoldat vor Erreichen der Altersgrenze aus der Bundeswehr ausscheiden, dann kann er gesetzlich versicherungspflichtig werden.
Die Versicherungspflicht tritt in Kraft, sobald sein Einkommen eine Höhe von 400 € erreicht.
Der Berufssoldat kann finanziell von seinem Status als Beamter profitieren. Da er lebenslang seinen Status als Beamter behält, kann er ein günstiges Beamtendarlehen mit Niedrigszinsen in Anspruch nehmen.
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