29. November 2017
Gemäß einer Umfrage aus dem Jahr 2015 nehmen 8,8 Prozent der 1.008 Befragten in Deutschland ihren Dispositionskredit mehrmals im Monat in Anspruch. Permanent nutzen den Kredit 6,9 Prozent.
Dispositionskredite sind Kredite, die in Form einer Überziehung des Kontos seitens des Kreditinstitutes gebilligt werden. Ein Dispositionskredit räumt dem Kontoinhaber das Recht ein, sein Konto bis zu einem vertraglich festgesetzten Wert zu überziehen. Für die Bereitstellung des Dispos werden Zinsen verlangt, die von Bank zu Bank und Sparkasse zu Sparkasse unterschiedlich hoch sind.
Dispositionskredite besitzen in der Regel die höchsten in Deutschland vorkommenden Zinsen und stellen somit die teuerste Kreditvariante dar. Die Banken und Sparkassen hingegen können, sofern sie dies benötigen, Kredite von der Europäischen Zentralbank erhalten, die, seit 01. Mai 2009 in Folge der Finanzkrise, Kredite an Finanzinstitute zu einem geringen Leitzins von nur einem Prozent vergibt. Derzeit mit Stand 2017 liegt der Leitzins sogar bei 0 Prozent. Vor dem 01. Mai 2009 wurden Kredite zu einem Leitzins von 4,25 Prozent vergeben.
Trotz 0 Prozent Leitzinsen (Stand 29.11.2017) erheben Banken und Sparkassen weiterhin hohe Zinsen für Dispositionskredite. Es wurden zwar Senkungen der Zinsen von einigen Banken und Sparkassen durchgeführt, jedoch halten sich diese im minimalen Bereich.
Die Banken und Sparkassen sind laut der Verbraucherkreditrichtlinie verpflichtet, ihre Zinsen für einen Dispositionskredit an den Marktzins zu koppeln und einen Referenzwert festzulegen. Bei einer Änderung des sogenannten Referenzwertes wird in der Regel der Dispozins ebenfalls geändert. Zwei Varianten stehen den Finanzinstituten zur Verfügung:
Falls Banken sich für Variante 1 entscheiden, sind sie verpflichtet, den Dispozins linear dem Referenzwert zu verändern, d. h. sobald der Referenzwert steigt, steigen auch die Dispozinsen. Sollte der Referenzwert hingegen sinken, müssen die Kreditinstitute ebenfalls eine Senkung der Zinsen beim Dispositionskredit einleiten. Variante 2 ermöglicht den Kreditinstituten einen Spielraum in der Senkung bzw. Anhebung des Dispozinssatzes.
Zwar sind die Zinsen ebenfalls an einen Referenzwert gebunden, können aber vom Kreditinstitut variabel angepasst werden. Sollte der Referenzwert sich verändern, steht es den Banken und Sparkassen frei, den Dispozins ebenfalls zu verändern.