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Die richtige Steuerklasse wählen

06. November 2018

Die Steuerklasse entscheidet, wie viele Steuern monatlich an das Finanzamt abgeführt werden müssen. Doch nicht immer ist klar, welche Steuerklasse gewählt werden muss. Momentan existieren in der Bundesrepublik 7 Steuerklassen, die allesamt bestimmte Kriterien aufweisen.

Steuerklassen und allgemeine Besteuerungsmerkmale

Wer sich jedoch in die falsche Steuerklasse einordnet, dadurch zu viel oder zu wenig Steuern gezahlt hat, der wird dies spätestens bei der nächsten Steuererklärung für dieses entsprechende Jahr sehen. Entweder man muss noch Steuern nachzahlen oder man hat von vorn herein zu viel gezahlt und bekommt den Differenzbetrag vom Finanzamt zurückerstattet.
Bildquelle: © delux – Fotolia.com

Wichtig: Es ist eine einmalige Änderung pro Jahr der Steuerklasse möglich. Die Änderung muss spätestens bis zum 30. November des jeweiligen Jahres erfolgen. Beide Ehepartner müssen auf den Antrag der Steuerklasse unterschreiben, allenfalls wird die Änderung nicht durchgeführt!

Generell gilt, dass nach der Heirat alle Ehepartner automatisch in die Steuerklasse IV eingestuft werden. Sollten sich dann Einkommensänderungen ergeben, so können diese dem Finanzamt mitgeteilt werden. Dann kann die Steuerklasse geändert werden.

Die nachfolgende Übersicht gibt Ihnen Aufschluss, welche Steuerklassen in Deutschland derzeit existieren.


Steuerklasse I

Die Steuerklasse I wird dann gewählt, wenn der Steuerzahler alleinstehend, ab dem zweiten Jahr verwitwet oder dauernd getrennt lebend ist.

Folgende Freibeträge sind 2018 möglich:

Grundfreibetrag: 9.000,00 €
Arbeitnehmerpauschbetrag: 1.000 €
Sonderausgabenpauschbetrag: 36 €
Vorsorgepauschale: abhängig vom Einkommen
Kinderfreibetrag: 7.428,00 €
Alleinerziehendenentlastungsbetrag: –


Steuerklasse II

Die Steuerklasse II gilt für diejenigen Personen, die schon durch die Steuerklasse I erfasst sind, jedoch hier noch ein Entlastungsfreibetrag für alleinerziehende Steuerzahler zu berücksichtigen ist.

Folgende Freibeträge sind demnach 2018 möglich:

Grundfreibetrag: 9.000,00 €
Arbeitnehmerpauschbetrag: 1.000 €
Sonderausgabenpauschbetrag: 36 €
Vorsorgepauschale: abhängig vom Einkommen
Kinderfreibetrag: 7.428,00 €
Alleinerziehendenentlastungsbetrag (§ 24b Abs. 2 EStG): 1.908,00 €


Steuerklassen III, IV, V

Die Steuerklassen III, IV und V sind für zusammen veranlagte Ehepartner gültig. Die Steuerklasse III wird von dem Ehepartner gewählt, der mehr verdient oder Alleinverdiener ist. Die Steuerklasse IV kommt dann in Betracht, wenn beide Ehepartner in etwa das gleiche Gehalt aufweisen. Die Steuerklasse V wird schließlich von dem Ehepartner gewählt, der das niedrigere Einkommen hat und wo der Partner die Steuerklasse III gewählt hatte.

Freibeträge 2018

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Steuerklasse IV-Faktor/IV-Faktor

Diese Steuerklasse kommt für zusammen veranlagte Paare in Betracht, die entweder die Steuerklassen III/V oder IV/IV gewählt haben. Bei dieser Steuerklasse muss beachtet werden, dass hierbei ein Faktor angewendet wird, der auf Grundlage des Verdienstes errechnet wird. Dieser Faktor soll beide Ehepartner im Grundfreibetrag und in der Vorsorgepauschale steuerlich entlasten, in dem er auf beide Partner verteilt und somit der Lohnsteuerabzug zutreffender berücksichtigt wird. Dadurch sollen Überzahlungen und Nachzahlungen größtenteils vermieden werden. Was jedoch beachtet werden sollte, ist, dass derjenige Partner, der die Steuerklasse III hatte, mehr Lonsteuerabzug erhält als bei der Steuerklasse III. Derjenige Partner, der die Lohnsteuerklasse V inne hatte, erhält dadurch weniger Steuerabzug, hat somit mehr Nettolohn. Diese Lohnsteuerklasse ist durch einen formlosen Antrag direkt beim zuständigen Finanzamt zu beantragen.


Die Steuerklasse VI

Die Steuerklasse VI kommt nur für Steuerzahler mit mehr als einer Tätigkeit in Betracht.

Bitte beachten Sie, dass die Steuerklasse VI die ungünstigste Steuerklasse ist, die dann auch in Betracht kommt, wenn das Finanzamt die Steuer schätzen muss. Daher werden bei dieser Steuerklasse auch keine Freibeträge gewährt.

Grundfreibetrag: –
Arbeitnehmerpauschbetrag: –
Sonderausgabenpauschbetrag: –
Vorsorgepauschale: abhängig vom Einkommen
Kinderfreibetrag: –
Alleinerziehendenentlastungsbetrag: –