29. Juli 2015
Um die kalte Progression komplett abzubauen, die in den letzten Jahren entstanden ist, bestätigte der Bundesrat heute das Gesetz zur Anhebung des steuerlichen Freibetrages. Mit diesem Gesetz verbessern sich die Leistungen für Familien, denn damit werden das Kindergeld, der Kinderfreibetrag, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und auch der Kinderzuschlag für Geringverdiener angehoben.
Der Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble bezeichnete das neue Gesetz als eine Entlastung für Familien und Steuerzahler. Die Gesamtsumme wird jährlich bei ca. 5 Mrd. Euro liegen. Indem die kalte Progression abgebaut wird, entlastet das gerade Steuerzahler mit kleinem und mittlerem Verdienst. Der Ausbau familienpolitischer Leistungen bringt wiederum viele Vorteile für Familien.
In diesem Jahr erhöht sich der Steuergrundfreibetrag um 118 Euro, im nächsten Jahr nochmal um 180 Euro. Damit die kalte Progression der Jahre 2014 und 2015 ausgeglichen werden kann, wurde beschlossen, den Steuertarif ab dem nächsten Jahr um die kumulierte Inflationsrate um 1,48 % nach rechts zu verschieben.
Ebenfalls wird sich der Kinderfreibetrag noch in diesem Jahr um 144 Euro erhöhen, im Jahr 2016 dann noch einmal um 96 Euro. Das Gesetz sieht auch die rückwirkende Erhöhung des Kindergeldes ab dem 1. Januar 2015 vor, welche im September ausgezahlt werden soll. Sie beträgt 4 Euro pro Kind, im nächsten Jahr kommen weitere 2 Euro pro Kind dazu. Im Oktober wird die Summe der Nachzahlung fällig. Ein gesonderter Antrag muss hierfür nicht gestellt werden.
Erwerbstätige mit geringem Verdienst bekommen ab dem 1. Juli des nächsten Jahres einen höheren Kinderzuschlag von 160 Euro. Das ist besonders wichtig für Diejenigen, die ihren eigenen Unterhalt zwar durch ihre Erwerbstätigkeit bestreiten können, deren finanzielle Möglichkeiten aber für die Versorgung der Kinder nicht ausreichen. Mit der Erhöhung des Kinderzuschlags soll die eigenständige Kindererziehung gewürdigt werden.
Ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2015 ist eine Anhebung des Entlastungsbetrags um 600 Euro auf 1.908 Euro für Alleinerziehende beschlossen worden. Der Betrag wird ab dem zweiten und für jedes weitere Kind um 240 Euro höher. Eine Neuerung ist, dass der Entlastungbetrag nun nach der Anzahl der Kinder gestaffelt wird. Diese Entlastung wird sich bemerkbar machen und Alleinerziehende würdigen, sie ihren Lebensunterhalt selbständig absichern müssen und nicht auf die Unterstützung eines Partners bauen können.
Durch die neue Regelung, also den angehobenen Grundfreibetrag, müssen Arbeitnehmer nicht mehr selbst Anträge stellen. Die entstehende Entlastung ab dem Jahr 2015 wird in der Lohnabrechnung für Dezember 2015 automatisch berücksichtigt. Die einzelnen Monatsabrechnungen werden nicht mehr geändert, denn der bürokratische Aufwand wäre dafür zu groß.
Durch die Erhöhung auf 1.908 Euro tritt in der zweiten Steuerklasse eine steuerliche Entlastung ein. Auch diese wird in der Lohnabrechnung für Dezember 2015 beachtet werden.
Die Arbeitnehmer brauchen nichts mehr unternehmen, um von den neuen Vorteilen zu profitieren. Im Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2015 kann der Erhöhungsbetrag von 240 Euro für das zweite und jedes weitere Kind berücksichtigt werden. Dazu kann beim zuständigen Finanzamt ein Antrag ausgefüllt werden.