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Sandra Mondi ist in Deutschland geboren, hat Germanistik und Ägyptologie studiert und ist seit 2017 bei der Generalagentur Ammirato tätig. Ihre anvertrauten Rubriken sind die Kundenbetreuung und die Gestaltung des Webauftritts. Ihre Fachthemen beziehen sich auf die Finanzwelt und den öffentlichen Dienst.

Änderungen im Dezember 2021 für Verbraucher

01. Dezember 2021

Im Dezember 2021 gibt es wieder Neuerungen und Änderungen für Verbraucher. Die Wichtigsten sind nachfolgend zusammengefasst.

Kündigungsfristen für Internet- und Handyverträge

Die Kündigungsfristen für Internet- und Handyverträge wurden modernisiert. Ab 01. Dezember können Kunden dann künftig monatlich kündigen und nicht mehr erst nach zwölf weiteren Monaten, wenn sie die letzte Kündigung verpasst haben. Häufig verlängerten sich Handy- und Internetverträge bei Telefon- und Internetanbietern um weitere zwölf Monate, wenn nicht gekündigt wurde. Dies gehört nun der Vergangenheit an. Ab nun an können Verbraucher monatlich kündigen. Zudem müssen auch Verträge mit zwölf Monaten Laufzeit, nicht wie oft verbreitet 24 Monaten, angeboten werden. Dies sieht das neue Telekommunikationsgesetz vor.

Minderungsrecht bei zu geringer Leitungs- und Datenleistung

Kunden müssen ab 01. Dezember nur noch für die Internet-Geschwindigkeit zahlen, die auch tatsächlich ankommt. Sollte der Vertrag beispielsweise 100 Megabit pro Sekunde vorsehen, es kommen aber nur 50 an, so kann der Preis auch um 50 Prozent reduziert werden. Jedoch gibt es einen Haken: Der Kunde muss beweisen, dass tatsächlich weniger Megabit wie vertraglich zugesichert bei ihm ankommt. Dazu gibt es jedoch bereits im Internet ein von der Bundesnetzagentur zertifiziertes Tool, dass Kunden für die Messung ihrer Geschwindigkeit nutzen können. Der geminderte Preis besteht so lange fort, bis der Anbieter die vertraglich zugesicherte Geschwindigkeit erbringt.

Ebenso gibt es künftig Entschädigungen, wenn Techniker nach einer gemeldeten Störungen diese nicht beseitigen. Anbieter haben für die Beseitigung von technischen Störungen künftig zwei Tage Zeit.

Ebenso neu ist, dass der Abschluss der Telekommunikationsverträge künftig als Vertragszusammenfassung in Textform vorliegen muss. Die Änderungen treten ab Dezember im Kraft.

Fahrkarten werden bei der Deutschen Bahn teurer

Ab 12. Dezember gibt es bei der Deutschen Bahn einen neuen Winterfahrplan mit Angeboten zu schnelleren und öfter verkehrenden Verbindungen. Auch wird es neue Direktverbindungen geben. Die Angebote sind bereits ab 13. Oktober 2021 buchbar. Die Ticketpreise werden leicht angehoben. So steigen Zeitkarten und die Bahncard um 2,9 Prozent. Gleich bleiben sollen die Super-Sparpreise.

Neue Strecken bei Flixtrain

Der Konkurrent der Deutschen Bahn gibt ebenfalls im Dezember einen neuen Fahrplan heraus. Hinzu kommen neue Streckenverbindungen wie Koblenz, Mainz und Bonn.

Rezeptpflichtige Arzneien werden teurer

Ab 15. Dezember sollen rezeptpflichtige Arzneien 20 Cent mehr kosten. Dadurch sollen die Nachtdienste der Apotheken finanziert werden. Allerdings bleiben die Zuzahlungen der rezeptpflichtigen Arzneimittel unverändert. Die höchste Zuzahlung für ein Medikament beträgt weiterhin 10 Euro. Alle Medikamente unter 5 Euro zahlen Versicherte selbst.

Änderungen der Preise für 0180-Nummern

Die 0180-Nummern werden ab 01. Dezember günstiger. Aktuell galten 42 Cent pro Anruf oder pro Minute. Künftig wird aber nach der Ziffer hinter der 0180 abgerechnet werden. Dabei werden folgende Preise gelten:

  • 0180-1: 3,9 Cent pro Anruf
  • 0180-2: 6 Cent pro Anruf
  • 0180-3: 9 Cent pro Minute
  • 0180-4: 20 Cent pro Anruf
  • 0180-5: 14 Cent pro Minute
  • 0180-6: 20 Cent pro Anruf
  • 0180-7: 30 Sekunden kostenlos, danach 14 Cent pro Minute

Kosten entfallen bei nicht genutztem Kabelanschluss

Nutzen Mieter den TV Kabelanschluss nicht, müssen sie diesen künftig auch nicht zahlen. Allerdings gilt dieses Nebenkostenprivileg nur für Anlagen, die nach dem 01. Dezember 2021 installiert wurden. Für bis dato bestehende Anlagen gilt eine Übergangsfrist bis Ende Juni 2024. Bis dahin dürfen Vermieter die Kosten für den Kabelanschluss noch auf die Mieter umlegen. Die Änderungen treten somit zu unterschiedlichen Zeiten in Kraft.

Den Glasfasererstanschluss dürfen Vermieter bis Ende 2027 auf die Mieter umlegen, sofern dies im Mietvertrag vereinbart worden ist. Auch rückwirkend bis 2015 ist eine Umlegung auf höchstens 60 Euro pro Jahr für maximal fünf Jahre möglich.

Änderungen der Pfändungsfreigrenzen

Die Pfändungsfreigrenzen werden bei Lebensversicherungen, Renten, Urlaubs- und Weihnachtsgeld angehoben. Zudem werden die Pfändungslisten angepasst. So dürfen keine Haustiere gepfändet werden, aber auch nicht Gegenstände, die zur Ausübung der Religion und Fortbildung benötigt werden.

Anpassung der ALG-II-Sätze

Im Januar 2022 steigen die ALG-II-Sätze. So erhalten Hartz-IV-Empfänger 449 Euro statt bisher 446 Euro (alleinstehende Erwachsener). Der Regelsatz für Jugendliche ab 14 Jahren steigt auf 376 Euro. Die höheren Sätze werden bereits Ende Dezember 2021 für den Januar 2022 ausgezahlt.