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Was ändert sich 2018 für Steuerzahler? Ein Überblick

03. Januar 2018

Im Steuerjahr 2018 ergeben sich einige Änderungen. Somit sollen der Grundfreibetrag und die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen steigen. Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung wird sinken und das Kindergeld angehoben werden.

Welche Änderungen sich genau ergeben, haben wir in einer Übersicht zusammengestellt.

Überblick der Änderungen im Steuerjahr 2018

  1. Grundfreibetrag steigt um 80 Euro auf 9000 Euro
  2. Anhebung der Beitragsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung in Westdeutschland auf 6.500 Euro brutto pro Monat, im Osten auf 5.800 Euro
  3. Anhebung der bundesweit einheitlichen Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung auf brutto 4.425 Euro
  4. Senkung des Beitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung um 0,1 Prozentpunkte auf 18,6 Prozent
  5. Anhebung des Kindergeldes um 2 Euro, darauf ergibt sich ein Kindergeld für das erste und zweite Kind von 194 Euro, für das dritte Kind 200 Euro und ab dem vierten Kind von 225 Euro
  6. Erhöhung des Kinderfreibetrages um 36 Euro auf 2.394 Euro pro Kind und Elternteil
  7. Anhebung der Grundzulage für Riester-Sparer von 154 Euro auf 175 Euro pro Jahr
  8. Anhebung der Kostengrenze von 410 Euro auf 800 Euro für steuerliches Geltendmachen von beruflich genutzten Gegenständen; alle Gegenstände, die mehr als 800 Euro netto, 952 Euro brutto, kosten, müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden
  9. Anhebung der Unterhaltswerte in der Düsseldorfer Tabelle für minderjährige Kinder, volljährige Kinder ab 18 Jahren sind davon ausgenommen