16. Januar 2018
Seit dem 15. Januar 2018 dürfen Händler und Verkäufer für bargeldloses Bezahlen via Kreditkarte, Überweisung und Lastschriftverfahren keine zusätzlichen Gebühren verlangen. Allerdings sind nicht alle Bezahlmöglichkeiten ab sofort kostenfrei. Das Bezahlen mit American Express kann beispielsweise weiterhin mit Gebühren möglich sein.
Kostenfrei hingegen sollen alle Zahlungsdienstleister in Europa sein. Dazu gehören auch die Kreditkarten VISA und Mastercard.
Künftig wird ein Bankkunde nur noch bis maximal 50 statt 150 Euro bei entstandenen Schäden durch Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte, beim Lastschriftverfahren oder Online-Banking haften, solange er seine Karten und Konten noch nicht gesperrt hat. Sollte ein Kunde jedoch grob fahrlässig handeln, so besteht keine Beschränkung der Haftung.
Buchte ein Bankkunde mit seiner Kreditkarte ein Hotel oder einen Mietwagen, so war das Unternehmen und das Hotel bisher berechtigt, einen bestimmten Betrag auf der Kreditkarte ohne vorherige Ankündigung zu blocken. Ab sofort ist dies nur noch nach ausdrücklicher Zustimmung des Karteninhabers möglich.
Sollten im Missbrauchsfall nicht autorisierte Lastschriftverfahren oder Kartenzahlungen erfolgt sein, so muss die Bank diese Zahlungen bis spätestens einen Tag, nachdem die Bank Kenntnis davon erlangt hatte, zurückholen. Sollte die Bank jedoch einen Verdacht hegen, dass es sich hierbei um einen Betrug handelt, so muss die Zahlung nicht zurückgeholt werden.
Sollte es zu einer Fehlleitung einer Überweisung kommen, so muss die Bank alle ihr vorliegenden Informationen herausgeben, die für eine Erstattung des Zahlungsbetrags nötig sind. Die Herausgabe der nötigen Informationen muss schriftlich erfolgen.
Quelle: focus.de