19. Januar 2018
Bundesbeamte werden voraussichtlich auch im Jahr 2018 ein Weihnachtsgeld in Höhe von 60 Prozent ihrer monatlichen Besoldung erhalten. Seit 2012 erhalten Bundesbeamte wieder eine Sonderzahlung in Höhe von 60 Prozent. Zuvor wurde das Weihnachtsgeld auf 30 Prozent abgesenkt.
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Für Bundesbeamte und Soldaten wurde die Sonderzahlung mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz zum 01.07.2009 in das Grundgehalt integriert. Zuvor wurde das Weihnachtsgeld das letzte Mal 1993 als 13. Gehalt ausgezahlt. Die gemeinsamen bundeseinheitlichen Regelungen für Bundesbeamte und Landesbeamte über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen 2003/2004 sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 10. September 2003 wurden aufgegeben.
Durch die Föderalismusreform wurde das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld im Jahr 2004 abgeschafft. Die Sonderzahlung wurde stattdessen auf 60 Prozent eines Monatsgehalts festgesetzt. Im Jahr 2006 wurde das Weihnachtsgeld für Bundesbeamte auf 30 Prozent vertraglich bis zum 31. Dezember 2010 halbiert. Danach sollten Bundesbeamte wieder eine Sonderzahlung in Höhe von 60 Prozent erhalten.
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Allerdings kam es dazu nicht, da die Bundesregierung im Jahr 2010 die absenkung der Sonderzahlung für weitere vier Jahre verlängerte. Ende 2011 wurde schließlich ein Auslaufen der Absenung zum 31. Dezember 2011 beschlossen. Danach, also ab 2012, sollten Bundesbeamte dann wieder 60 Prozent eines Monatsgehalts an Weihnachtsgeld erhalten. Die Sonderzahlung wurde weiterhin in das Grundgehalt integriert.
Seit 2012 erhalten erhalten Bundesbeamte wieder ein Weihnachtsgeld in Höhe von 60 Prozent der monatlichen Besoldung. Für das Jahr 2018 wird ausgegangen, dass auch dieses Jahr die Jahressonderzahlung 60 Prozent betragen wird. Doch dies bleibt bis nach den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst abzuwarten. Die Tarifrunde TVöD 2018 soll Ende Februar beginnen.