26. Juli 2023
Beamte erhalten aufgrund der gesetzlichen Regelungen eine als Weihnachtsgeld bezeichnete Sonderzahlung, die entweder zum Ende des Jahres in Form einer zusätzliche Einmalzahlung oder in Form einer monatlichen Zahlung geleistet wird. Die Bezeichnung Weihnachtsgeld wurde in den vergangenen Jahren als Bezeichnung abgeschafft.
An diese Stelle tritt der Begriff der Sonderzahlung. Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach TVöD und TV-L können ebenso eine Sonderzahlung erhalten, die in § 20 der entsprechenden Tarifverträgen geregelt ist.
Bundesbeamte erhalten seit dem Jahr 2008 kein Weihnachtsgeld als Einmalzahlung mehr. Dafür wurde die Sonderzahlung in das Grundgehalt in Höhe von 5 Prozent der jährlichen Bezüge zum 01. Juli 2009 integriert. Sachsen hingegen ist bisher das einzige Bundesland, dass seinen Beamten keine Sonderzahlung gewährt, auch wenn das Bundesverfassungsgericht den Wegfall des Sächsischen Sonderzahlungsgesetzes zum 1. Januar 2011 als wesentliche Ursache für die verminderte Alimentation ansieht. Allerdings ist der Gesetzgeber verpflichtet worden, den Verstoß gegen die Alimentationsprinzipien mit Wirkung bis spätestens zum 1. Juli 2016 zu beheben. Allerdings ist der Gesetzgeber nicht verpflichtet worden, das Weihnachtsgeld in der früheren Form wieder einzuführen.
Nachfolgend wurde das Weihnachtsgeld in das Grundgehalt bei folgenden Bundesländern integriert:
Weihnachtsgeld in Form einer Einmalzahlung gegen Ende des Jahres erhalten hingegen folgende Beamte: Hinweis: Liste wird regelmäßig aktualisiert
Die Höhe der Jahressonderzahlung ist in einigen Bundesländern gegenüber dem Jahr 2023 nahezu gleich geblieben. Einige Bundesländer haben ihr Weihnachtsgeld jedoch angehoben.
Dienstherr | Beamte |
Bayern |
bis A 11: 70 % vom Grundgehalt ab A 12: 65 % Anwärter: 70 % Familienzuschlag: 84,29 % Erhöhungsbeträge / Monat: 8,33 € für BG bis A 8, Anwärter + Anfänger Versorgungsempfänger: bis A 11: 60 %, ab A 12: 56 % Sonderbetrag Kind: 2,13 € / Monat |
Berlin |
A 4 – A 9: 1.550 €, übrige: 900 € im Vorbereitungsdienst: 500 € Versorgungsempfänger: A 1 – A 9 775 €, übrige: 450 € Sonderbetrag für Kinder: 50 € |
Bremen |
A 5 bis A 6: 1.500 € A 7 – A 8: 1.200 € A 9: 900 € A 10 – A 11: 710 € Sonderbetrag Kind: 305,56 € Beamte mit erstmaligen Ansprüchen nach dem 31.12.2005: keine Sonderzahlung |
Hessen |
Beamte + Anwärter: 5 % des Grundgehalts, monatliche Auszahlung Versorgungsempfänger: 2,66 % Sonderbetrag Kind: 2,13 € |
Mecklenburg-Vorpommern |
Beamte, Anwärter + Versorgungsempfänger bis A 9: 38,001 v.H. Beamte + Versorgungsempfänger A 10 – A 12, C 1: 33,300 v.H. übrige Besoldungsgruppen:: 29,382 v.H. Sonderbetrag Kind: 25,56 € |
Niedersachsen |
A 5 bis A 8: 1.200 € übrige Beamte: 500 € Anwärter: 250 € Sonderbetrag Kind 1 + 2: 250 €, ab 3. Kind 500 € |
Sachsen-Anhalt |
Beamte A 4 – A 8: mindestens 600 € übrige BG: 400 € Anwärter: 200 € Auszahlung mit den Dezemberbezügen |
Schleswig-Holstein |
Beamte bis A 10: 660 € Versorgungsempfänger bis A 10: 330 € Hinterbliebene: 200 € Waisen: 50 € Beamte im Vorbereitungsdienst: 330 € Sonderbetrag für Kinder: 400 € |
Dienstherr | Beamte |
Bayern |
bis A 11: 70 % vom Grundgehalt ab A 12: 65 % Anwärter: 70 % Familienzuschlag: 84,29 % Erhöhungsbeträge / Monat: 8,33 € für BG bis A 8, Anwärter + Anfänger Versorgungsempfänger: bis A 11: 60 %, ab A 12: 56 % |
Berlin |
A 4 – A 9: 1.550 €, übrige: 900 € im Vorbereitungsdienst: 500 € Versorgungsempfänger: A 1 – A 9 775 €, übrige: 450 € |
Bremen |
bis A 8: 840 € A 9 – A 11: 710 € Beamtenanwärter: 840 € A6 – A8 |
Hessen |
Beamte + Anwärter: 5 % des Grundgehalts Versorgungsempfänger: 2,66 % |
Mecklenburg-Vorpommern |
Beamte bis A 9, Anwärter + Versorgungsempfänger bis A 9: 38,001 v.H. Beamte + Versorgungsempfänger A 10 – A 12, C 1: 33,300 v.H. übrige BG: 29,382 v.H. |
Niedersachsen |
bis A 8: 420 € Sonderbetrag Kind 1 + 2: 120 €, ab 3. Kind 400 € |
Sachsen-Anhalt |
Beamte A 4 – A 8: mindestens 600 € übrige BG: 400 € Anwärter: 200 € |
Schleswig-Holstein |
Beamte bis A 10: 660 € Versorgungsempfänger bis A 10: 330 € Hinterbliebene: 200 € Waisen: 50 € |
Dienstherr | Beamte | Versorgungsempfänger |
Bund | 5 % vom Grundgehalt | 4,17 % |
Baden-Württemberg | 4,17 % | 2,5 % |
Bayern1 | 65 – 70 % | 56 – 60 % |
Berlin2 | ab 1.550 € | ab 775 Euro |
Brandenburg | 21 € / Monat | – |
Bremen | 710 € – 840 € | – |
Hamburg | 1.000 € | 500 € |
Hessen | 5 % des Grundgehalts | 2,66 % |
Mecklenburg-Vorpommern | 37,5 % – 48,5 % | 37,5 % – 48,5 % |
Niedersachsen | 420 € A 2 – A 8 ab 2020: 920 € ab A9: 300 € Anwärter: 150 € Kinderprämie: 170 € | – |
Nordrhein-Westfalen | 2,5 % – 5 % | 1,83 % – 5 % |
Rheinland-Pfalz | 4,17 % | 4,17 % |
Saarland | 800 € – 1.000 € | 400 € – 500 € |
Sachsen | – | – |
Sachsen-Anhalt | 3 % bzw. 400 € – 600 € | 3 % bzw. 200 € mindestens |
Schleswig-Holstein | 660 € A 2 – A 10 | 330 € A 2 – A 10 |
Thüringen | 0,84 % – 3,75 % | 0,84 % – 3,75 % |
5 % in das Grundgehalt integriert; Beamte bis A 8 erhalten zusätzlich 10,42 Euro; Versorgungsempfänger erhalten ein Weihnachtsgeld von 4,17 %
4,17 % in das Grundgehalt integriert; Versorgungsempfänger erhalten ein Weihnachtsgeld von 2,5 %
In Bayern erhalten Beamte der Besoldungsgruppen A 3 bis A 11 sowie Anwärter 70 Prozent des Grundgehalts als Einmalzahlung. Ab der Besoldungsgruppe A 12 werden 65 Prozent gezahlt. Versorgungsempfänger erhalten in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 11 60 Prozent, ab A 12 56 Prozent der Versorgungsbezüge. Der Erhöhungsbetrag von 8,33 Euro pro Monat gilt für die Besoldungsgruppen A3 bis A 8 sowie für Anwärter und Dienstanfänger. Für jedes Kind, für welches auch ein Familienzuschlag gewährt wird, wird ein Erhöhungszuschlag von 2,13 Euro gezahlt.
In Berlin erhalten alle Beamten ab 2018 in den Besoldungsgruppen A 4 bis A 9 1.550 Euro an Weihnachtsgeld. Versorgungsempfänger in A 1 bis A 9 775 Euro. Anwärter erhalten 500 Euro Weihnachtsgeld. Bis 2021 will der Senat die Jahressonderzahlung in Schritten anheben, um eine Angleichung an die restlichen Bundesländer zu erzielen.
Für Beamte 21 Euro pro Monat in das Grundgehalt integriert, Beamtenanwärter 10 Euro, Versorgungsempfänger erhalten kein Weihnachtsgeld.
In Bremen erhalten die Landesbeamten eine Einmalzahlung in Höhe von 840 Euro in den Besoldungsgruppen A 4 bis A 8. In den Besoldungsgruppen A 9 bis A 11 werden 710 Euro gezahlt. Beamte ab der Besoldungsgruppe A 12 und Versorgungsempfänger im Allgemeinen erhalten keine Sonderzahlung.
Integration der Sonderzahlung in das Grundgehalt. Beamte in R-, W-, C- und A-Besoldung erhalten 1.000 Euro Weihnachtsgeld. Bei Versorgungsempfängern in Hamburg wurde die Sonderzahlung dahingehend korrigiert. dass Versorgungsempfänger in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 12 und C 1 einen monatlichen Erhöhungsbetrag in Höhe von 500 Euro erhalten.
Die einmalige Sonderzahlung beträgt in Hessen 5 Prozent der monatlichen Bezüge. Bei Versorgungsempfängern vermindert sich der Betrag auf 2,66 Prozent.
Beamte und Versorgungsempfänger in Mecklenburg-Vorpommern erhalten in den Besoldungsgruppen A 1 bis A 9 48,5 Prozent des Grundgehalts als Sonderzahlung. Beamte in den Besoldungsgruppen A 10 bis A 12 und in C 1 erhalten 42,5 Prozent. Alle anderen Beamten in den übrigen Besoldungsgruppen erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 37,5 Prozent des Grundgehalts.
Beamte in Niedersachsen in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 erhalten ein Weihnachtsgeld in Höhe von 420 Euro. Alle anderen Beamten und Versorgungsempfänger in den übrigen Besoldungsgruppen erhalten keine Sonderzahlung.
Ab dem 01.01.2017 erhalten Beamte in Nordrhein-Westfalen keine Einmalzahlung am Ende des Jahres mehr, sondern das Weihnachtsgeld wird in das monatliche Grundgehalt integriert. Es gelten folgende Erhöhungsbezüge: 5 % für A 2 bis A 6, 3,75 % für A 7 bis A 8, 2,5 % für A 9 bis A 16, B-, R-, C-, H- und W-Besoldung. Bei Versorgungsempfängern gelten folgende Werte: 5 % für A 2 bis A 6, 3,25 % für A 7 bis A 8, 1,83 % für A 9 bis A 16, B-, R-, C-, H- und W-Besoldung.
Für Beamte 4,17 %, die gleichen Regelungen gelten für Versorgungsempfänger.
Beamte bis A 10 1.000 Euro; Beamte ab A 11, B, C, R und W 800 Euro, Beamte im Vorbereitungsdienst und Beamte mit Bezug von Waisengeld 285 Euro, Versorgungsempfänger bis A 10 500 Euro, Versorgungsempfänger ab A 11 400 Euro, die Auszahlung erfolgt monatlich mit dem Grundgehalt; Urlaubsgeld erhalten Beamte bis A 8 von 165 Euro.
In Sachsen wird bisher keine Sonderzahlung gezahlt.
In Sachsen-Anhalt erhalten die Beamten eine Jahressonderzahlung in Höhe von 3 % des Grundgehalts. Versorgungsempfänger erhalten 3 % es Grundgehalts, mindestens jedoch 200 Euro.
In Schleswig-Holstein erhalten die Landesbeamten in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 10 660 Euro als einmalige Sonderzahlung pro Jahr. Versorgungsempfänger in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 10 erhalten 330 Euro. Alle übrigen Beamten und Versorgungsempfänger erhalten keine Sonderzahlung.
Beamte 0,84 bis 3,75 % monatlich, abhängig von der Besoldungsgruppe und dem Grundgehalt.
Siehe auch:
Weihnachtsgeld
Bemessungsfaktor für das Land NRW – Weihnachtsgeld