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Sandra Mondi ist in Deutschland geboren, hat Germanistik und Ägyptologie studiert und ist seit 2017 bei der Generalagentur Ammirato tätig. Ihre anvertrauten Rubriken sind die Kundenbetreuung und die Gestaltung des Webauftritts. Ihre Fachthemen beziehen sich auf die Finanzwelt und den öffentlichen Dienst.

Weihnachtsgeld für Beamte und den öffentlichen Dienst

26. Juli 2023

Beamte erhalten aufgrund der gesetzlichen Regelungen eine als Weihnachtsgeld bezeichnete Sonderzahlung, die entweder zum Ende des Jahres in Form einer zusätzliche Einmalzahlung oder in Form einer monatlichen Zahlung geleistet wird. Die Bezeichnung Weihnachtsgeld wurde in den vergangenen Jahren als Bezeichnung abgeschafft.

An diese Stelle tritt der Begriff der Sonderzahlung. Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach TVöD und TV-L können ebenso eine Sonderzahlung erhalten, die in § 20 der entsprechenden Tarifverträgen geregelt ist.

Eine Hand voll mit Euromünzen in einem Geldbeutel,
Bildquelle: Pixabay Gerd Altmann | Das Weihnachtsgeld für 2024 steht noch nicht fest.

Bundesbeamte erhalten seit dem Jahr 2008 kein Weihnachtsgeld als Einmalzahlung mehr. Dafür wurde die Sonderzahlung in das Grundgehalt in Höhe von 5 Prozent der jährlichen Bezüge zum 01. Juli 2009 integriert. Sachsen hingegen ist bisher das einzige Bundesland, dass seinen Beamten keine Sonderzahlung gewährt, auch wenn das Bundesverfassungsgericht den Wegfall des Sächsischen Sonderzahlungsgesetzes zum 1. Januar 2011 als wesentliche Ursache für die verminderte Alimentation ansieht. Allerdings ist der Gesetzgeber verpflichtet worden, den Verstoß gegen die Alimentationsprinzipien mit Wirkung bis spätestens zum 1. Juli 2016 zu beheben. Allerdings ist der Gesetzgeber nicht verpflichtet worden, das Weihnachtsgeld in der früheren Form wieder einzuführen.

Weihnachtsgeld für Beamte in Bund und Länder 2023 – 2024

Nachfolgend wurde das Weihnachtsgeld in das Grundgehalt bei folgenden Bundesländern integriert:

  • Seit 01. Januar 2008 Baden-Württemberg
  • Seit 01. Juli 2008 Thüringen
  • Seit Januar 2009 Rheinland-Pfalz
  • Seit 01. Juli 2009 Saarland
  • Seit 01. Juli 2009 Bund in Höhe von 5 %
  • Seit 01. Januar 2013 Brandenburg
  • Seit 01. Januar 2017 Nordrhein-Westfalen

Weihnachtsgeld in Form einer Einmalzahlung gegen Ende des Jahres erhalten hingegen folgende Beamte: Hinweis: Liste wird regelmäßig aktualisiert

Wer bekommt Weihnachtsgeld? Höhe des Weihnachtsgeldes

Jahressonderzahlung 2023

Die Höhe der Jahressonderzahlung ist in einigen Bundesländern gegenüber dem Jahr 2022 nahezu gleich geblieben. Einige Bundesländer haben ihr Weihnachtsgeld jedoch angehoben.

Dienstherr Beamte
Bayern

bis A 11: 70 % vom Grundgehalt

ab A 12: 65 %

Anwärter: 70 %

Familienzuschlag: 84,29 %

Erhöhungsbeträge / Monat: 8,33 € für BG bis A 8, Anwärter + Anfänger

Versorgungsempfänger: bis A 11: 60 %, ab A 12: 56 %

Sonderbetrag Kind: 2,13 € / Monat

Berlin

A 4 – A 9: 1.550 €, übrige: 900 €

im Vorbereitungsdienst: 500 €

Versorgungsempfänger: A 1 – A 9 775 €, übrige: 450 €

Sonderbetrag für Kinder: 50 €

Bremen

A 5 bis A 6: 1.500 €

A 7 – A 8: 1.200 €

A 9: 900 €

A 10 – A 11: 710 €

Sonderbetrag Kind: 305,56 €

Beamte mit erstmaligen Ansprüchen nach dem 31.12.2005:

keine Sonderzahlung

Hessen

Beamte + Anwärter: 5 % des Grundgehalts, monatliche Auszahlung

Versorgungsempfänger: 2,66 %

Sonderbetrag Kind: 2,13 €

Mecklenburg-Vorpommern

Beamte, Anwärter + Versorgungsempfänger bis A 9: 38,001 v.H.

Beamte + Versorgungsempfänger A 10 – A 12, C 1: 33,300 v.H.

übrige Besoldungsgruppen:: 29,382 v.H.

Sonderbetrag Kind: 25,56 €

Niedersachsen

A 5 bis A 8: 1.200 €

übrige Beamte: 500 €

Anwärter: 250 €

Sonderbetrag Kind 1 + 2: 250 €, ab 3. Kind 500 €

Sachsen-Anhalt

Beamte A 4 – A 8: mindestens 600 €

übrige BG: 400 €

Anwärter: 200 €

Auszahlung mit den Dezemberbezügen

Schleswig-Holstein

Beamte bis A 10: 660 €

Versorgungsempfänger bis A 10: 330 €

Hinterbliebene: 200 €

Waisen: 50 €

Beamte im Vorbereitungsdienst: 330 €

Sonderbetrag für Kinder: 400 €

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Weihnachtsgeld ab 2020

Dienstherr Beamte
Bayern

bis A 11: 70 % vom Grundgehalt

ab A 12: 65 %

Anwärter: 70 %

Familienzuschlag: 84,29 %

Erhöhungsbeträge / Monat: 8,33 € für BG bis A 8, Anwärter + Anfänger

Versorgungsempfänger: bis A 11: 60 %, ab A 12: 56 %

Berlin

A 4 – A 9: 1.550 €, übrige: 900 €

im Vorbereitungsdienst: 500 €

Versorgungsempfänger: A 1 – A 9 775 €, übrige: 450 €

Bremen

bis A 8: 840 €

A 9 – A 11: 710 €

Beamtenanwärter: 840 € A6 – A8
710 € A9 – A11

Hessen

Beamte + Anwärter: 5 % des Grundgehalts

Versorgungsempfänger: 2,66 %

Mecklenburg-Vorpommern

Beamte bis A 9, Anwärter + Versorgungsempfänger bis A 9: 38,001 v.H.

Beamte + Versorgungsempfänger A 10 – A 12, C 1: 33,300 v.H.

übrige BG: 29,382 v.H.

Niedersachsen

bis A 8: 420 €

Sonderbetrag Kind 1 + 2: 120 €, ab 3. Kind 400 €

Sachsen-Anhalt

Beamte A 4 – A 8: mindestens 600 €

übrige BG: 400 €

Anwärter: 200 €

Schleswig-Holstein

Beamte bis A 10: 660 €

Versorgungsempfänger bis A 10: 330 €

Hinterbliebene: 200 €

Waisen: 50 €

Weihnachtsgeld bis 2019

DienstherrBeamteVersorgungsempfänger
Bund5 % vom Grundgehalt4,17 %
Baden-Württemberg4,17 %2,5 %
Bayern165 – 70 %56 – 60 %
Berlin2ab 1.550 € ab 775 Euro
Brandenburg21 € / Monat
Bremen710 € – 840 €
Hamburg1.000 €500 €
Hessen5 % des Grundgehalts2,66 %
Mecklenburg-Vorpommern37,5 % – 48,5 %37,5 % – 48,5 %
Niedersachsen420 € A 2 – A 8
ab 2020: 920 €
ab A9: 300 €
Anwärter: 150 €
Kinderprämie: 170 €
Nordrhein-Westfalen2,5 % – 5 %1,83 % – 5 %
Rheinland-Pfalz4,17 %4,17 %
Saarland800 € – 1.000 €400 € – 500 €
Sachsen
Sachsen-Anhalt3 % bzw. 400 € – 600 €3 % bzw. 200 € mindestens
Schleswig-Holstein660 € A 2 – A 10330 € A 2 – A 10
Thüringen0,84 % – 3,75 %0,84 % – 3,75 %

Bemerkungen zur Höhe der Sonderzahlung bis 2019

Bund:

5 % in das Grundgehalt integriert; Beamte bis A 8 erhalten zusätzlich 10,42 Euro; Versorgungsempfänger erhalten ein Weihnachtsgeld von 4,17 %

Baden-Württemberg

4,17 % in das Grundgehalt integriert; Versorgungsempfänger erhalten ein Weihnachtsgeld von 2,5 %

1Bayern

In Bayern erhalten Beamte der Besoldungsgruppen A 3 bis A 11 sowie Anwärter 70 Prozent des Grundgehalts als Einmalzahlung.  Ab der Besoldungsgruppe A 12 werden 65 Prozent gezahlt. Versorgungsempfänger erhalten in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 11 60 Prozent, ab A 12 56 Prozent der Versorgungsbezüge. Der Erhöhungsbetrag von 8,33 Euro pro Monat gilt für die Besoldungsgruppen A3 bis A 8 sowie für Anwärter und Dienstanfänger. Für jedes Kind, für welches auch ein Familienzuschlag gewährt wird, wird ein Erhöhungszuschlag von 2,13 Euro gezahlt.

2Berlin 2019

In Berlin erhalten alle Beamten ab 2018 in den Besoldungsgruppen A 4 bis A 9 1.550 Euro an Weihnachtsgeld. Versorgungsempfänger in A 1 bis A 9 775 Euro. Anwärter erhalten 500 Euro Weihnachtsgeld. Bis 2021 will der Senat die Jahressonderzahlung in Schritten anheben, um eine Angleichung an die restlichen Bundesländer zu erzielen.

Brandenburg

Für Beamte 21 Euro pro Monat in das Grundgehalt integriert, Beamtenanwärter 10 Euro, Versorgungsempfänger erhalten kein Weihnachtsgeld.

Bremen

In Bremen erhalten die Landesbeamten eine Einmalzahlung in Höhe von 840 Euro in den Besoldungsgruppen A 4 bis A 8. In den Besoldungsgruppen A 9 bis A 11 werden 710 Euro gezahlt. Beamte ab der Besoldungsgruppe A 12 und Versorgungsempfänger im Allgemeinen erhalten keine Sonderzahlung.

Hamburg

Integration der Sonderzahlung in das Grundgehalt. Beamte in R-, W-, C- und A-Besoldung erhalten 1.000 Euro Weihnachtsgeld. Bei Versorgungsempfängern in Hamburg wurde die Sonderzahlung dahingehend korrigiert. dass Versorgungsempfänger in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 12 und C 1 einen monatlichen Erhöhungsbetrag in Höhe von 500 Euro erhalten.

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Hessen

Die einmalige Sonderzahlung beträgt in Hessen 5 Prozent der monatlichen Bezüge. Bei Versorgungsempfängern vermindert sich der Betrag auf 2,66 Prozent.

Mecklenburg-Vorpommern

Beamte und Versorgungsempfänger in Mecklenburg-Vorpommern erhalten in den Besoldungsgruppen A 1 bis A 9 48,5 Prozent des Grundgehalts als Sonderzahlung. Beamte in den Besoldungsgruppen A 10 bis A 12 und in C 1 erhalten 42,5 Prozent. Alle anderen Beamten in den übrigen Besoldungsgruppen erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 37,5 Prozent des Grundgehalts.

Niedersachsen

Beamte in Niedersachsen in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 erhalten ein Weihnachtsgeld in Höhe von 420 Euro. Alle anderen Beamten und Versorgungsempfänger in den übrigen Besoldungsgruppen erhalten keine Sonderzahlung.

Nordrhein-Westfalen

Ab dem 01.01.2017 erhalten Beamte in Nordrhein-Westfalen keine Einmalzahlung am Ende des Jahres mehr, sondern das Weihnachtsgeld wird in das monatliche Grundgehalt integriert. Es gelten folgende Erhöhungsbezüge: 5 % für A 2 bis A 6, 3,75 % für A 7 bis A 8, 2,5 % für A 9 bis A 16, B-, R-, C-, H- und W-Besoldung. Bei Versorgungsempfängern gelten folgende Werte: 5 % für A 2 bis A 6, 3,25 % für A 7 bis A 8, 1,83 % für A 9 bis A 16, B-, R-, C-, H- und W-Besoldung.

Rheinland-Pfalz

Für Beamte 4,17 %, die gleichen Regelungen gelten für Versorgungsempfänger.

Saarland

Beamte bis A 10 1.000 Euro; Beamte ab A 11, B, C, R und W 800 Euro, Beamte im Vorbereitungsdienst und Beamte mit Bezug von Waisengeld 285 Euro, Versorgungsempfänger bis A 10 500 Euro, Versorgungsempfänger ab A 11 400 Euro, die Auszahlung erfolgt monatlich mit dem Grundgehalt; Urlaubsgeld erhalten Beamte bis A 8 von 165 Euro.

Sachsen

In Sachsen wird bisher keine Sonderzahlung gezahlt.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt erhalten die Beamten eine Jahressonderzahlung in Höhe von 3 % des Grundgehalts. Versorgungsempfänger  erhalten 3 % es Grundgehalts, mindestens jedoch 200 Euro.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein erhalten die Landesbeamten in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 10 660 Euro als einmalige Sonderzahlung pro Jahr. Versorgungsempfänger in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 10 erhalten 330 Euro. Alle übrigen Beamten und Versorgungsempfänger erhalten keine Sonderzahlung.

Thüringen

Beamte 0,84 bis 3,75 % monatlich, abhängig von der Besoldungsgruppe und dem Grundgehalt.

Siehe auch:
Weihnachtsgeld
Bemessungsfaktor für das Land NRW – Weihnachtsgeld