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Wechsel in Private Krankenversicherung – Voraussetzung

01. November 2015

Jedes Jahr wird die Versicherungspflichtgrenze bei privaten Krankenversicherungen vom Gesetzgeber neu festgelegt. Im Jahr 2015 liegt diese bei einem Jahreseinkommen von 54.900 Euro brutto. Dies entspricht einem monatlichen Einkommen von 4.575 Euro brutto.

Wer kann sich privat versichern?

Generell können sich Personen, die über der Einkommengrenze liegen, privat versichern. Aber auch Beamte, Selbstständige und Freiberufler haben diese Möglichkeit. In vielen Fällen kann die Wahl einer privaten Krankenversicherung günstiger sein als die Versicherung in einer der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Besonders für Beamte ist die private Krankenversicherung lohnenswerter, wie Ulrike Steckkönig von der Stiftung Warentest mitteilte: „Für Beamte ist die private Krankenversicherung meist deutlich preiswerter als die gesetzliche, weil ein großer Anteil ihrer Krankheitskosten von der Beihilfe ihres Dienstherrn übernommen wird.“

Ebenso können alleinstehende Personen unter 40 Jahren und Ehepartner ohne Kinder von einer privaten Krankenversicherung profitieren. Je jünger die Personen sind, desto geringer können die Beiträge sein.

Personen mit chronischen Erkrankungen oder Vorerkrankungen kommen in der Regel nicht ganz so günstig weg. Sie müssen zumeist einen Risikozuschlag an den Versicherer leisten. Oftmals wird der gewünschte Tarif vom Versicherer auch nicht gewährt.

Beitragsberechnung in der Privaten Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung hängt die Höhe der Beiträge vom Einkommen ab. Je höher das Bruttoeinkommen liegt, desto mehr Beiträge müssen bezahlt werden. In der privaten Krankenversicherung berechnet sich die Höhe der Beiträge jedoch nicht nach der Höhe des Einkommens, sondern nach dem Gesundheitszustand des Versicherten und nach dem Alter.

Dieses Berechnungssystem ist vor allem für Personen mit einem höheren Einkommen lohnenswert, denn ihre Beiträge werden bei der PKV nicht nach der Höhe des Einkommens berechnet. Somit können sie im Vergleich zu den gesetzlichen Krankenversicherungen einige Hundert Euro pro Monat sparen.

Private Krankenversicherung kann nach Baukastenprinzip zusammengestellt werden

Privat versicherte Personen können ihre Privatversicherung nach einer Art Baukastensystem zusammenstellen. Sie können bestimmte Leistungen optional dazubuchen oder weglassen. So können Zahnersatzleistungen, teurere Medikamente oder Leistungen für Kuren und Heilpraktiker dazugebucht werden. Je mehr Leistungen dazukommen, desto höher fallen in der Regel auch die Beiträge aus.

Je älter der Versicherte wird, desto höher steigen die Beiträge. Erklärungen vom Verband der privaten Krankenversicherung zufolge hat dies mit der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen zu tun. Je älter der Versicherte wird, desto höher können die Kosten für die Krankenversicherung anfallen.

Wenn die Beiträge nicht mehr bezahlt werden können

Sollten die Beiträge zur PKV wegen veränderter Lebensumstände nicht mehr bezahlt werden können, so können vom Versicherten einige Leistungen abgewählt werden, um die monatlichen Beiträge zu senken. Auch die Erhöhung der Selbstbeteiligung führt in der Regel zu einer Senkung der monatlichen Beiträge.

Personen, die eine Familienplanung in Erwägung ziehen, sollten vorab bedenken, dass der Nachwuchs häufig nicht kostenfrei mitversichert ist, wie es in der Regel bei den gesetzlichen Krankenversicherungen der Fall ist.

Wann ist ein Wechsel der Privaten-Krankenversicherung sinnvoll?

Insgesamt gibt es derzeit in Deutschland 42 Privatversicherer. Demnach sollten Personen, die mit einem Wechsel aus der GKV in die private Krankenversicherung liebäugeln, die Versicherer mit ihren Tarifen und Beiträgen gut vergleichen. Angebote sollten unbedingt eingeholt werden, um letzten Endes auch Details vergleichen zu können.

Wem dann eine Privatversicherung doch zu teuer ist oder sich noch nicht ganz einig darüber ist, ob er wechseln sollte oder nicht, der kann auch eine private Zusatzversicherung in Erwägung ziehen. Im Gegensatz zu einer PKV ist die private Zusatzversicherung keine Vollversicherung. Die Kündigungsbedingungen sind hierbei ebenso wesentlich einfacher gestaltet.

Der Wechsel in den Basistarif der PKV

Versicherte, die schon in der PKV versichert sind und ihren Tarif nicht mehr zahlen können, diese setzt die Versicherung dann in einen sogenannten Basistarif. Dies bedeutet, dass die Versicherung ähnliche Leistungen für den Versicherten anbietet, die in der GKV üblich sind. Allerdings muss der Versicherte weiterhin in Vorkasse treten.

Die Versetzung in den Notlagentarif

Wenn auch der Basistarif nicht mehr bezahlt werden kann, dann versetzt die Versicherung den Versicherten in einen sogenannten Notlagentarif. Hier werden nur noch die Behandlungskosten bei akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen und schweren chronischen Erkrankungen abgedeckt. Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Kontrollen beim Zahnarzt sind jedoch nicht inbegriffen.

Der Wechsel von der PKV in die GKV

Wer von der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchte, der hat es in der Regel nicht einfach. Es müssen vorab zwei Voraussetzungen erfüllt werden.

  1. das 55. Lebensjahr darf noch nicht erreicht sein
  2. das Einkommen muss unter der Versicherungspflichtgrenze liegen

Eine Ausnahme bilden Personen, die das 55. Lebensjahr schon erreicht haben und in den letzten 5 Jahren mindestens einen Tag gesetzlich versichert waren. Diese Personen können in die GKV wechseln.

Selbstständige Personen können nur in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn sie eine Tätigkeit als Angestellter aufnehmen, wobei das Einkommen unterhalb der Versichertenpflichtgrenze liegen muss. Ebenso ist eine Arbeitslosenmeldung möglich, um Arbeitslosengeld I beziehen zu können. Wenn dies erfolgt ist, kann in die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt werden.