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Sandra Mondi ist in Deutschland geboren, hat Germanistik und Ägyptologie studiert und ist seit 2017 bei der Generalagentur Ammirato tätig. Ihre anvertrauten Rubriken sind die Kundenbetreuung und die Gestaltung des Webauftritts. Ihre Fachthemen beziehen sich auf die Finanzwelt und den öffentlichen Dienst.

Das ändert sich 2021 für Beschäftigte und Hauskäufer

16. November 2020

Auch im Jahr 2021 wird es zu Änderungen kommen. Vor allem im Finanz- und Versicherungswesen sowie für Arbeitnehmer werden sich einige Dinge ändern.

Solidaritätszuschlag wird abgeschafft

Ab Januar wird der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent der Beschäftigten entfallen. Für 6,5 Prozent der Beschäftigte entfällt er teilweise.

Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze

Ebenfalls ab Januar wird sich die Beitragsbemessungsgrenze auf 85.200 Euro in West und 80.400 Euro in Ost erhöhen. Die Beitragsbemessungsgrenze ist entscheidend bei der Festlegung der gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge. Wird die Grenze überschritten, so muss für den hinausgehenden Teil kein Beitrag geleistet werden. Der steuerfreie Anteil erhöht sich 2021 auf 586 Euro, der höchste sozialabgabenfreie Anteil auf 284 Euro.

Einführung der neuen Grundrente für Geringverdiener

2021 soll die neue Grundrente eingeführt werden, die insbesondere Geringverdienern zugutekommen soll. Um eine Grundrente zu erhalten, müssen mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorliegen. Zudem darf der Verdienst auf alle Berufsjahre bezogen durchschnittlich nur zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsgehalts in Deutschland betragen. Die Berechnung der Grundrente, die einen Zuschlag darstellt, wird individuell vorgenommen. Maximal beträgt der Grundrentenzuschlag 418 Euro. Eine Beantragung ist nicht nötig. Dieser wird automatisch von der Deutschen Rentenversicherung geprüft und ausgezahlt.

Neue Verteilung von Maklerkosten

Private Immobilienkäufer müssen ab Mitte Dezember nur noch höchstens die Hälfte der Maklerkosten zahlen. Immobilienmakler können mit dem neuen Gesetz nicht mehr alle Maklergebühren auf den Käufer abwälzen. Damit soll die Bildung von Wohneigentum gefördert werden. Erst wenn der Verkäufer seinen Anteil der Gebühren bezahlt hat, ist der Käufer verpflichtet, seinen Kostenanteil zu begleichen. Beauftragen Verkäufer und Käufer einen Immobilienmakler, so werden nach neuem Gesetz automatisch die Kosten geteilt. Zudem muss ein Maklervertrag künftig schriftlich festgehalten werden.

Zusatzbeitrag zur GKV steigt

Im Rahmen der jährlichen Beitragsanpassung wird das Höchsteinkommen von 56.250 auf 58.050 Euro steigen. Das maximale Einkommen wird bei der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berücksichtigt. Auch der Zusatzbeitrag zur GKV wird um 0,2 Prozent auf 1,3 Prozent steigen.

Grenze für Eintritt in die PKV steigt

Beschäftigte, die von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln möchten, müssen ab 2021 statt 62.550 Euro pro Jahr 64.350 Euro jährlich brutto verdienen.