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BGH verbietet Pauschalgebühr für Kontoüberziehung

28. Oktober 2016

Wenn Kunden ihr Girokonto über den vereinbarten Dispokredit überzogen, mussten sie bei der Deutschen Bank Gebühren in Höhe von 6,90 Euro vierteljährlich und bei der Targobank 2,30 Euro monatlich zahlen. Diese Gebühren wurden immer fällig, egal wie lange der Kunde im Minus und wie hoch der Betrag war.

Verbraucherschützer sahen diese pauschal erhobenen Gebühren als nicht rechtens an, denn sie stünden in keinem Verhältnis und reichten eine Klage beim Bundesgerichtshof ein. Dieser hat nun zugunsten der Verbraucher entschieden und bestätigt, dass diese Gebühren nicht zulässig sind.

Sollzinssatz durch Gebühren überzogen

Der Bundesgerichtshof (AZ: XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15) befand, dass es sich im aktuellen Fall um einen Verbraucherkredit handelt, welcher auch verzinst werden kann. Wenn Banken jedoch pauschale Gebühren erheben, liegen die Sollzinsen deutlich über dem üblichen Satz. Dadurch würden die Kunden im Nachteil sein.

Wenn man von einer Pauschalgebühr von 6,90 Euro ausgehe und die geduldete Kontoüberziehung zehn Euro an einem Tag beträgt, wäre das ein Sollzinssatz von 25 185 Prozent im Jahr, was völlig überzogen sei.

Verhalten der Banken ist rechtswidrig

Eine solches Urteil des Bundesgerichtshofs ist nicht nur rechtsbindend. Sie weist auch eine Richtung aus, denn meistens orientieren sich andere Gerichte an den dort gefällten Entscheidungen. Reiner Hall, der Rechtsanwalt der Deutschen Bank, bezeichnete das Urteil als praxiswidrig.

Die Klage gegen die Targobank wurde von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eingereicht, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte wiederum gegen die Deutsche Bank. Die Entscheidungen der zuständigen Oberlandesgerichte fielen zuvor unterschiedlich aus.

Deutsche Bank und Targo Bank verzichten auf Gebühren

Beide Banken reagierten auf das höchstrichterliche Urteil. Die Deutsche Bank gab an, Mindestpreis für geduldete Überziehungen in Zukunft nicht weiter zu vereinnahmen. Auch die Targobank kündigte an, auf die Erhebung der Gebühren zu verzichten.

Auch den Ansprüchen der Kunden, die bereits Gebühren entrichten mussten, wird nachgegangen. Auf der Webseite der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalens können Verbraucher einen Musterbrief herunterladen, mit dem sie bereits gezahlte Gebühren bei der Bank geltend machen können. Für die Verbraucher gilt also: wer sich gut informiert, kann bereits gezahlte Bankgebühren zurückbekommen.

Verbraucherschützer unterstützen das Urteil

Nach der Urteilsverkündung äußerten sich Verbraucherschützer zu der Entscheidung. Christian Urban von der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen sieht das Urteil des Bundesgerichtshofs als Schutz für die Bankkunden. Er kritisierte die Gebühren, da der Kunde enorm hohe Kosten hat, selbst wenn er das Konto nur um ein paar Euro überzieht. Diese Mindestentgeltklausel ist eine klare Benachteiligung für den Bankkunden.

Die Sprecherin für Verbraucherpolitik bei Bündnis 90/Die Grünen Nicole Maisch forderte die Bundesregierung auf, im Sinne des Verbraucherschutzes zu handeln und eine dynamische Obergrenze einzuführen, wodurch die Zinssätze reduziert werden würden. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs würde deutlich machen, dass die Banken ihre Kunden mit zu hohen Dispo- und Überziehungszinsen belasten. Das sei rechtswidrig denn diese Zinssätze würden in keinem Verhältnis zum wirklichen Zinsumfeld stehen.

Konditionen des Dispokredits

Der Dispositionskredit ist ein finanzieller Rahmen, in dem Bankkunden ihr Konto ohne erneute Rücksprache mit der Bank bis zu einer bestimmten Grenze überziehen können. Dieser Kreditrahmen wird meist schon abgesprochen, wenn das Konto eröffnet wird und ist auf dem Kontoauszug angegeben.

Oft beträgt dieser Kreditrahmen drei Monatsgehälter, denn der Dispositionskredit ist für Banken ein lukratives Geschäft. Bevor er dem Kunden gewährt wird, holen die Banken eine Schufa- Auskunft ein und prüfen damit die Kreditwürdigkeit. Auch auf regelmäßige Zahlungseingänge wird natürlich geachtet.

Überziehungszinsen können teuer werden

Der Dispositionskredit hat einen großen Vorteil, indem er den Geldbedarf in sehr kurzer Zeit ausgleicht. Dieser Vorteil wird für den Bankkunden aber teuer, denn der Zinssatz lag Mitte dieses Jahres bei 9,91%. Das hatte die Stiftung Warentest ermittelt. Die Verbraucherzentralen befanden das als viel zu hoch.

Wenn ein Bankkunde sein Girokonto überzieht, dann wird ihm ein sogenannter Überziehungskredit gewährt. Selbst wenn für den Kunden zunächst keine Obergrenze sichtbar ist, werden sehr hohe Überziehungszinsen fällig. Die Deutsche Bank erhob einen pauschalen Mindestbetrag von 6,90 Euro, die aber durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main untersagt wurde.

Bankenvergleich lohnt sich

Wenn sie als Verbraucher ihre Dispozinsen als zu hoch ansehen, haben sie die Möglichkeit, sich Informationen einzuholen und zu vergleichen. Meist haben die Banken ein Interesse daran, ihre Kunden zu behalten, sie können also einen Gesprächstermin mit ihrem Bankberater vereinbaren und über die Konditionen, z.B. auch zu einer Alternative zu den hohen Dispozinsen, verhandeln. Falls die Bank darauf nicht reagiert, lohnt sich möglicherweise der Wechsel zu einer anderen Bank.

Allerdings müssen sie damit rechnen, dass ihre neue Bank ein Entgelt für die Überführung aller Daueraufträge, Lastschriften und sonstiger Geschäftsbeziehungen erheben wird. Dafür dürfen Banken eine Gebühr verlangen, sind aber seit September 2016 auch dafür verantwortlich, dem Kunden diese Verpflichtungen abzunehmen.

Alternativen zum Dispokredit überprüfen

Wenn es aber nicht unbedingt notwendig ist, lohnt es sich für Verbraucher immer, auf Erspartes zurück zu greifen, und nicht den Kreditrahmen des Dispositionskredits zu bemühen.

Wenn größere Ausgaben geplant sind, könnten diese besser mit der Kreditkarte gezahlt werden. Wenn die Fälligkeit innerhalb der vereinbarten Frist beglichen wird, werden keinerlei Zinsen fällig. Dennoch sollte man seine Ausgaben im Blick behalten. Ungünstig sind dabei Varianten, bei denen das Kreditkartenkonto nur in Teilbeträgen ausgeglichen werden kann, denn bleibt meist eine hoch verzinste Restschuld zurück.

Ratenkredit als Option

Falls der Kreditrahmen bereits ausgereizt und der Dispositionskredit schon überzogen ist, empfiehlt es sich, lieber einen Ratenkredit in Anspruch zu nehmen. Dabei wird eine monatlich zu zahlende Summe bestimmt, je größer sie ist, desto geringer ist die Kreditlaufzeit und umso geringer die Zinsen.

Die Raten sollten realistisch kalkuliert sein, sonst fallen zusätzliche Gebühren an. Auch ein Angebotsvergleich ist angeraten, denn falls eine schlechte Bonität geschätzt wird, kann es auch Risikoaufschläge geben.

Quelle: faz.net