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Gesetz zur Änderung der Beamtenversorgung soll noch 2016 in Kraft treten

18. Oktober 2016

Beamte zahlen noch während des aktiven Dienstes 0,2 Prozentpunkte ihrer Beamtenbesoldung in einen Versorgungsfonds ein, der für die Altersversorgung dienen soll. Damit hat sich der Bund eigene Instrumente für das Beamtentum bezüglich der Altersversorgung geschaffen. Nun soll das System der Altersversorgung an die Entwicklungen auf den Kapitalmärkten angepasst werden. Die Änderungen dazu sollen noch im Jahr 2016 in Kraft treten.
beamtenversorgung-gesetzGenau genommen handelt es sich um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ Drs. 18/9532. Hierbei soll das Beamten- und Soldatenversorgungsrecht weiterentwickelt werden.

Im Einzelnen sind folgende Punkte geplant:

Für Teilzeitbeschäftigte soll der Zugang zur Versorgung erleichtert werden. Zudem soll der Beginn der Entnahme von Geldern auf das Jahr 2032 verschoben werden, um somit die Versorgungsrücklagen länger zu erhalten.

Des Weiteren ist eine Optimierung der Anlagestrategien und der Investition der Versorgungsrücklagen geplant. Dazu können künftig bis zu 20 Prozent der Versorgungsrücklagen in Aktien investiert werden, um leichter mittelfristige Renditen erzielen zu können. Bisher wurde ausschließlich in Anleihen investiert.

Künftig ist auch eine Neuregelung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit geplant. Somit ist die Erfüllung der Wartezeit von 5 Jahren nicht mehr wie bisher an den Beschäftigungsumfang zu messen, sondern unabhängig davon nur an die Zugehörigkeit zum Beamtentum. Dabei wird sich eine Teilzeitbeschäftigung künftig auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit auswirken. Das Gleiche gilt für Beschäftigungszeiten, die vor der Vollendung des 17. Lebensjahres absolviert wurden. Zugleich wird eine Regelung geschaffen, dass die Kosten der Versorgung bei unterschiedlichen Dienstherrn entsprechend des Beschäftigungsumfangs und der Dauer des Beschäftigten auf die jeweiligen Dienstherrn verteilt werden.

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Die Bundesregierung begrüßt insgesamt den Vorschlag des Bundesrates. Der Änderungsvorschlag zur Beamtenversorgung soll noch im Jahr 2016 in Kraft treten. Zeitgleich soll auch der Entwurf eines Bundesbesoldungs- und – versorgungsanpassungsgesetzes 2016/2017 (BBVAnpG 2016/2017, Drs. 18/9533) in Kraft treten.