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Sandra Mondi ist in Deutschland geboren, hat Germanistik und Ägyptologie studiert und ist seit 2017 bei der Generalagentur Ammirato tätig. Ihre anvertrauten Rubriken sind die Kundenbetreuung und die Gestaltung des Webauftritts. Ihre Fachthemen beziehen sich auf die Finanzwelt und den öffentlichen Dienst.

Kaum noch kostenlose Girokonten

18. August 2022

Gemäß Stiftung Warentest werden kostenlose Girokonten und Girocards seltener. Oft kommt es inzwischen zu Gebühren bei der Girocard. Auch die Zahl der kostenlosen oder günstigen Girokonten ist gemäß der Stiftung Warentest weiter gesunken.

Nur noch wenige kostenfreie Konten

Ausgewertet wurden 432 Kontomodelle von 165 Banken und Sparkassen. Darunter befanden sich gerade einmal 12 kostenlose Gehaltskonten. Im Jahr 2021 waren es noch 14 Konten.

Ausschlaggebend ist auch der Preis für das Konto. Stiftung Warentest sieht einen Preis bis zu 60 Euro pro Jahr noch als in Ordnung an. Immerhin wickelt die Bank oder Sparkasse Buchungen ab und stellt Bankautomaten zur Verfügung.

Insgesamt konnten 79 kostenlose und kostengünstige Girokonten im vergangenen Jahr ausfindig gemacht werden. Die teuerste Kontoführung lag bei 360 Euro pro Jahr.

Wann wird ein Girokonto als kostenlos gewertet?

Als kostenlos definiert Stiftung Warentest Girokonten, die weder Gebühren für die Kontoführung, für den Kontoauszug und für Buchungen noch Gebühren für Bargeldabhebungen an Automaten im eigenen Bankenpool und keine Bedingungen zu Geldeingängen in bestimmter Höhe erheben.

Entgeltinformationen oftmals nicht leicht zu finden

Kritisiert wurden hingegen die Entgeltinformationen, die auf der Internetpräsenz der jeweiligen Banken und Sparkassen häufig nicht leicht zu finden waren. Oftmals seien diese auch nicht aktuell gewesen. Hier besteht dringend Verbesserungsbedarf.

BGH setzte 2021 bei Gebühren Grenzen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27. April 2021 entschieden, dass Kreditinstitute die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen, wenn sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ändern. Dazu gehören auch Gebührenerhöhungen. Daher müssen Banken und Sparkassen auch nachträglich um Zustimmung zu den aktuellen Gebühren beim Kunden bitten. Sollte das Kreditinstitut ohne Einwilligung des Kunden die Gebühren für das Girokonto angehoben haben, so können Kunden diese zurückfordern. Dies entschied ebenso der BGH.