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Glossar: Das Grundschulddarlehen

Ein Grundschulddarlehen ist ein Darlehen, welches durch die Eintragung einer Immobilie in ein Grundbuch abgesichert wird.

Diese Eintragung erlaubt dem Kreditinstitut bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers die Immobilie im Rahmen einer gerichtlichen Vollstreckung zu verkaufen. Der Erlös wird dem Darlehenskonto gutgeschrieben. In der Regel wird durch eine vollstreckte Zwangsversteigerung der Kredit getilgt.

Kreditinstitute bieten zwei Varianten

Variante 1: das zweckgebundene Grundschulddarlehen
Variante 2: das Grundschulddarlehen ohne Verwendungszweck

Bei der ersten Variante handelt es sich um ein Grundschulddarlehen, welches in der Regel an einen bestimmten Einsatzzweck gekoppelt ist. Einsatzzwecke sind zumeist bestimmte Sanierungsarbeiten oder bauliche Veränderungen einer Immobilie. Durch den zweckgebundenen Verwendungszweck erhöht sich dementsprechend auch der Gesamtwert des Hauses. Rechnungen der durchgeführten Arbeiten gelten bei Kreditinstituten als Belege und somit als Nachweis.

In der zweiten Variante werden Grundschulddarlehen ohne gebundenen Einsatzzweck gewährt. Dieser kann frei vom Kreditnehmer gewählt werden. Oftmals wird ein Grundschulddarlehen als Annuitätendarlehen vergeben, welches mit festgeschriebenen Zinsen meist über eine vertraglich vereinbarte Zinsbindung von 5 bis 15 Jahren abgeschlossen wird. Die Tilgungsraten bleiben dadurch konstant. Nach Ablauf dieser Laufzeit ohne eine Tilgung des Darlehens erzielt zu haben, wird eine erneute Laufzeit mit neu kalkulierten Zinssätzen festgelegt.
Im Vergleich zu Ratenkredite sind Grundschulddarlehen mit sehr niedrigen Zinsen ausgestattet. Der Grund dafür liegt in der Sicherheit des Kreditinstitutes, die durch den Eintrag der Immobilie in das Grundbuch zu Stande kommt.
Das Darlehen wird meist in einem prozentualen Beleihungswert von 60 Prozent des Wertes der Immobilie gewährt. Demnach werden auch die einzelnen Zinssätze berechnet. Kreditinstitute, welche 60 Prozent als Beleihungswert angeben, akzeptieren in der Regel keine höheren Werte.

Einige der Kreditinstitute vergeben auch Grundschulddarlehen in Höhe von 80 bis 100 Prozent des Immobilienwertes, wobei dann anfallende Zinsen meist höher ausfallen werden. Der Grund für die Steigerung der Zinsen je höher der Beleihungswert ist, ist, dass Kreditinstitute ein deutlich höheres Risiko bei einem Zahlungsausfall tragen müssen.

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