Eine Dienstunfähigkeitsklausel gibt den Anspruch eines Beamten auf eine Berufsunfähigkeitsrente an, wenn er
a) aus gesundheitlichen Gründen vom Dienstherrn vorzeitig vom Dienst in den Ruhestand geschickt wird
b) aufgrund einer Dienstunfähigkeit entlassen worden ist
Eine Dienstunfähigkeitsrente wird dem Beamten dann gezahlt, wenn er eine Bescheinigung einer dauerhaften Dienstunfähigkeit vorlegen kann.
Dienstunfähigkeitsklauseln sind an bestimmten Formulierungen gebunden, die über eine mögliche Inanspruchnahme der Berufsunfähigkeitsrente entscheidend sein können.
Weiterhin ist auf die Formulierung des Versicherers bezüglich einer möglichen Nachprüfung zu achten, denn der Versicherer kann sich vorbehalten, mögliche anderweitige Einsatzbereiche für den Beamten in Abhängigkeit seiner gesundheitlichen Situation zu ermitteln. Falls der Versicherer einen geeigneten Tätigkeitsbereich für den Beamten findet, würde die Berufsunfähigkeitsrente eingestellt werden, auch wenn der Beamte keine freie Dienststelle in diesem Tätigkeitsfeld finden würde.
Beamte sollten im Vertrag einer Dienstunfähigkeitsversicherung auf angegebene Berufsbezeichnungen achten. Sollte keine konkreten Berufsbezeichnungen und keine abstrakten Verweisungen angegeben sein, so gilt dieser Vertrag, beispielsweise für Ärzte, Lehrer oder Polizisten, in der Regel als günstiger zu betrachten.
Trotz der Wichtigkeit einer Dienstunfähigkeitsklausel sind andere Bestandteile des Vertrages nicht außer Acht zu lassen. Weiterhin sollten mehrere Versicherer vor einem möglichen Versicherungsvertrag verglichen bzw. bei Vorerkrankungen mehrere Dienstunfähigkeitsrenten beantragt werden. Somit erhöhen sich die Chancen auf einen Vertragsabschluss.