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Glossar: Ablösung

Als Ablösung bezeichnet man eine Umschuldung eines bestehenden Kredites zu gewöhnlich günstigeren Konditionen.
Nach Auftrag des Kreditnehmers wird das ablösende Kreditinstitut sich mit dem abzulösenden Kreditinstitut in Verbindung setzen, um eine Überweisung des ausstehenden Darlehensbetrages zu einem bestimmten Ablösetermin zu veranlassen.

Eine Zusammenführung mehrerer Darlehen, beispielsweise Dispositionskrediten und/oder Ratenkrediten, ist mittels einer Ablösung üblich. Dabei werden meist die Anzahl der Kreditraten und der Darlehensbetrag minimiert. Eventuelle Kündigungsfristen sollten dabei eingehalten und Kosten erfragt werden.

Mit der Ablösung werden Sicherheiten, sofern diese bestehen, an dem Ablösetermin mittels eines Treuhandauftrags ebenfalls übertragen. Die Überweisung der Kreditsumme wird unter den Bedingungen des Treuhandauftrags nur durchgeführt, wenn die abzulösende Bank die Sicherheiten mit überträgt. Sollte die Bank nicht bereit sein, die notwendigen Sicherheiten, beispielsweise aufgrund weiter abzudeckenden Verbindlichkeiten, zu übertragen, kann keine Ablösung durchgeführt werden.

Der Ablösebetrag setzt sich in der Regel wie folgt zusammen:

•    bestehender Kreditbetrag (Restschuld)
•    bis zum Ablösetermin berechnete Zinsen
•    gegebenenfalls Vorfälligkeitsentschädigung
•    eventuelle Bearbeitungsgebühren
•    unter Umständen müssen Disagien teilweise erstattet werden
•    gegebenenfalls ein Rückkaufswert von Restschuldversicherungen
•    eventuelle Übernahme der Gebühren für die Ablösung (z.B. Kosten für Notar)