Bei dem Forward Darlehen handelt es sich eigentlich um ein klassisches Annuitätendarlehen, allerdings mit bestimmten Sondervereinbarungen. Im Gegensatz zum klassischen Annuitätendarlehen wird die Summe des Forward Darlehens erst nach einer vorher festgelegten Vorlaufzeit ausgezahlt. In der Regel werden 60 Monate vereinbart, andere Vereinbarungen sind individuell möglich. Während dieser 60 Monate fallen keine Bereitstellungszinsen an. Das Forward Darlehen wird in der Regel nur für Immobilienfinanzierungen genutzt und im Zusammenhang mit einem Grundbuch gesicherten Darlehen. Der Vorteil des Forward Darlehens, der Darlehensnehmer kann sich mit dieser Vereinbarung einen zuvor absehbaren günstigen Zinssatz sichern. Allerdings fallen in diesem Zusammenhang Zinsaufschläge an. Die Höhe der Zinsaufschläge richtet sich nach der vereinbarten Forward Dauer (Vorlaufzeit). Das Forward Darlehen ist eine recht junge Darlehensform, entwickelt wurde sie im Jahr 1996 von Dr. Klein & Co. AG zur Finanzierung kommunaler und gemeinnütziger Wohnungsunternehmen. Heute ist sie ein sehr häufig genutztes Darlehen zur Immobilienfinanzierung.
Siehe auch:
Versicherungsdarlehen – Tilgungsfreie Darlehen – Bauspardarlehen
Arbeitgeberdarlehen – KfW Darlehen
Holen Sie sich jetzt ein unverbindliches und kostenloses Beamtendarlehen Angebot. Wir sichern Ihnen schon jetzt eine schnelle und zuverlässige Beratung.