BeamtendarlehenDer zinsgünstige Kredit für alle Mitarbeiter des öff. Dienstes.
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Glossar: Arbeitgeberdarlehen

Das Arbeitgeberdarlehen bezeichnet ein Darlehen, welches vom Arbeitgeber zu besonders günstigen Zinssätzen an den Arbeitnehmer vergeben wird. Die Arbeitsleistung spielt hierbei keine Rolle, viel mehr handelt es sich um ein „normales“ Darlehen. Häufig werden Arbeitgeberdarlehen vergeben, um entweder eine höhere Motivation zu erreichen oder den Arbeitnehmer langfristig an das Unternehmen zu binden. Rechtlich gelten für diese Darlehensformen die üblichen zivilrechtlichen Darlehensbestimmungen. Bei der Darlehensvergabe darf kein Arbeitnehmer benachteiligt werden, für alle Arbeitnehmer haben grundsätzlich die gleichen Bedingungen zu gelten. Die Rückzahlung erfolgt sehr häufig durch mit dem laufenden Gehalt, dabei sind aber Pfändungsfreie Grenzen einzuhalten. Zur Sicherheit des Darlehensnehmers sollte immer ein notariell beglaubigter Darlehensvertrag abgeschlossen werden.