Die Erwerbsminderung ist ein Begriff aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Begriff ersetzt seit 2000 die Berufsunfähigkeit. Voll erwerbsgemindert sind Versicherte die auf Grund einer Krankheit oder Behinderung dem Arbeitsmarkt gar nicht mehr zur Verfügung stehen. Einen Rentenanspruch hat der Versicherte, wenn er bis zum 65. Lebensjahr, wenn in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtversicherungsbeiträge eingezahlt hat oder die allgemeine Wartezeit erfüllt hat.