Statt einer monatlichen Beitragszahlung kann der Versicherungsnehmer auch einen Einmalbetrag veranlassen, wenn er über entsprechende Mittel verfügt. Die Rentenversicherung kann dann sofort beginnen oder unter Vereinbarung einer Aufschubzeit abgeschlossen werden. Allerdings muss man beachten, dass die Option auf Kapitalauszahlung ausgeschlossen werden muss, da sonst die Steuerbegünstigung auf den Versicherungsbetrag entfällt.