Der Versicherte hat einen Anspruch auf eine jährliche Erhöhung der Beitragsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dies nennt man Dynamik. Die Erhöhungen richten sich an der Entwicklung des Höchstbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung aus. Man möchte damit der Inflation entgegenwirken.