Als ein Kreditgeber wird für gewöhnlich ein kreditgebendes Institut, eine Bank, eine natürliche und juristische Person oder eine Versicherung bezeichnet, die einen Kredit an einen Kreditnehmer gewährt.
Bekannte Synonyme sind: Gläubiger und Darlehensgeber (§§ 491 BGB)
Gewerbliche Kreditgeber sind insbesondere kreditgebende Institute, die nach § 1 Absatz 1, Nr. 2 KWG Kredite vergeben dürfen. Um ein Kreditgeschäft abwickeln zu können, bedarf es nach § 32 KWG einer Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin. Gewerbliche Kreditgeber dürfen nicht ohne Genehmigung der BaFin einen Kredit vergeben, da dies gemäß § 54 KWG strafbar ist.
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