Ein Personalkredit kann als Blankokredit oder als Kredit gegen Kreditsicherheiten an private Personen aufgrund deren Bonität von Kreditinstituten vergeben werden. Dabei erfolgt keine dingliche Schulderklärung. Der Personalkredit stellt den Gegensatz zum Realkredit dar. Definiert wurde der Privatkredit erstmals nach der Weimarer Republik im Jahr 1929 durch die Sparkassen im Sparkassenrecht. Daraus folgend konnten die Sparkassen ein enormes Volumen an Personalkrediten verzeichnen.
Gegenwärtig ist der Personalkredit ein Blankokredit, der bei sehr guter Bonität vergeben wird. Bei Abstrichen in der Bonität werden in der Regel Sicherheiten verlangt. Personalkredite werden an alle natürlichen Personen und Unternehmen vergeben.
Zu den Personalkrediten gehören mitunter Investitionskredite, Konsumkredite, Dispositionskredite und Kontokorrentkredite.
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